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Die verdeckte Videoaufzeichnung des Wackelzuges durch die Polizei war
rechtswidrig. Davon geht Jochen Heide aus, Rechtsanwalt in der
Düsseldorfer Kanzlei "Patt, Fischer, Feuring, Senger". Heide, aktiver
Schütze im Schützenlustzug "Nüsser Nachtschwärmer", hat sich als
Betroffener gestern zunächst schriftlich mit der Bitte um Aufklärung an
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke als Leiter der Kreispolizeibehörde
gewandt. Doch das ist nur der Anfang. Fällt die Antwort nicht
erschöpfend aus, will Heide das Verwaltungsgericht anrufen, um die
Rechtswidrigkeit der Bildaufzeichnung feststellen zu lassen, schließt
aber auch eine Anzeige beim Landesdatenschutzbeauftragten und das
Einschalten der Dienstaufsicht nicht aus. mehr
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