ngz-online.de Die Stadt Neuss muss dem Rhein-Kreis Auskunft geben, ob die städtische Abfall- und Wertstofflogistik Neuss GmbH (AWL) im Auftrag der Stadt oder als gewerblicher Sammler in Neuss Altpapier sammelt. Zudem muss die Stadt mitteilen, wohin die Erlöse aus dem Verkauf des Altpapiers fließen. Das hat gestern das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Die Stadt Neuss hatte gegen eine entsprechende Verfügung von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke geklagt. mehr
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