Samstag, 5. März 2011

Rhein-Kreis Neuss Gefährliche Kamelle

news894.de Wer einen der Karnevalszüge im Rhein Kreis Neuss besucht muss damit rechnen, von Wurfmaterial getroffen zu werden. Selbst bei Verletzungen besteht hier offenbar kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das Kölner Amtsgericht jetzt in einem Grundsatzurteil entschiedet. Geklagt hatte eine Frau, die am Rande eines Rosenmontagszuges von einem Schokoriegel im Gesicht verletzt worden war. Sie wollte 1500 Euro Schmerzensgeld haben, die Klage wurde jedoch abgewiesen. Begründung: Es sei üblich, dass Kamelle oder Schokolade geworfen werden, die Jecken am Straßenrand würden das sogar erwarten. Wer das Risiko nicht eingehen wolle, verletzt zu werden, müsse Abstand halten oder zuhause bleiben.

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