"Das Opfer ist zuerst mit einer Buddha-Statue auf mich losgegangen", so die Aussage des Angeklagten vor Gericht. "Ich habe sie ihm entrissen und auf ihn eingeschlagen." Der 44-Jährige will durch derartige Angaben im Prozess verhindern, dass er wegen Mordes verurteilt wird. "Theoretisch ist auch eine Verurteilung wegen Totschlags oder Körperverletzung mit Todesfolge denkbar", so sein Anwalt Andreas Eggstein aus Tübingen. Ein Freispruch wegen einer Notwehrsituation gilt dagegen für alle Beteiligten als schwer vorstellbar.
Für den früheren Grevenbroicher Fußballer ist die Frage, ob die Tat als Mord oder Totschlag gewertet wird, extrem wichtig. Wird er wegen Mordes verurteilt, muss er mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen. Frühestens nach 15 Jahren hätte er dann die Chance, einen Antrag auf Haftentlassung zu stellen. Im Falle einer Verurteilung wegen Totschlags könnte er auf eine deutlich reduzierte Zeit im Gefängnis hoffen. Sollte er etwa zu zehn Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt werden, wäre eine Haftentlassung nach zwei Dritteln der Strafe denkbar – dann könnte er eventuell nach rund sieben Jahren das Gefängnis verlassen.
Im Prozess stehen noch drei Verhandlungstage an, das Urteil soll am 14. Februar verkündet werden.
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