Mittwoch, 5. Februar 2014

Neuss Ex-Fußballer will aus Notwehr getötet haben

Im Prozess um den Mord an einem 61-jährigen Mann in Nagold im Schwarzwald wurden gestern Zeugen aus Grevenbroich vernommen.
 
Die frühere Ehefrau des Angeklagten wurde zu den Wesens- und Charaktereigenschaften des 44-jährigen Ex-Fußballers des TuS befragt. Indes muss das Gericht prüfen, ob der Mann möglicherweise in Notwehr gehandelt hat.
"Das Opfer ist zuerst mit einer Buddha-Statue auf mich losgegangen", so die Aussage des Angeklagten vor Gericht. "Ich habe sie ihm entrissen und auf ihn eingeschlagen." Der 44-Jährige will durch derartige Angaben im Prozess verhindern, dass er wegen Mordes verurteilt wird. "Theoretisch ist auch eine Verurteilung wegen Totschlags oder Körperverletzung mit Todesfolge denkbar", so sein Anwalt Andreas Eggstein aus Tübingen. Ein Freispruch wegen einer Notwehrsituation gilt dagegen für alle Beteiligten als schwer vorstellbar.
Für den früheren Grevenbroicher Fußballer ist die Frage, ob die Tat als Mord oder Totschlag gewertet wird, extrem wichtig. Wird er wegen Mordes verurteilt, muss er mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen. Frühestens nach 15 Jahren hätte er dann die Chance, einen Antrag auf Haftentlassung zu stellen. Im Falle einer Verurteilung wegen Totschlags könnte er auf eine deutlich reduzierte Zeit im Gefängnis hoffen. Sollte er etwa zu zehn Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt werden, wäre eine Haftentlassung nach zwei Dritteln der Strafe denkbar – dann könnte er eventuell nach rund sieben Jahren das Gefängnis verlassen.

Derweil wird es für den Ex-Fußballer wohl keinen Weg zurück zu seiner Familie geben. Seine Schwester hat nach eigenen Angaben mit ihm gebrochen. Vor Gericht erklärte sie, der 44-Jährige habe vor Jahren ein Darlehen über 100 000 Mark aufgenommen und dafür eine Bürgschaft mit einer gefälschten Unterschrift seines Vaters vorgelegt.
Im Prozess stehen noch drei Verhandlungstage an, das Urteil soll am 14. Februar verkündet werden.
Quelle: mape

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