Ohne entsprechende Antragstellung ginge dies nicht, erklärte Planungsamtsleiter Dieter Hoffmans im Ausschuss. "Dann ist das öffentliche Interesse an einer Ertüchtigung des Grabens mit dem öffentlichen Interesse am ungestörten Erhalt des Bodendenkmals abzuwägen."
Der LVR teilte mit, dass aus seiner Sicht bei Arbeiten das Profil des Grabens bei Arbeiten nicht beeinträchtigt werden darf und die nachgewiesenen – und noch zu erwartenden – Grenzsteine an ihrem Platz unangetastet erhalten bleiben müssen.
Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass erfahrungsgemäß eine Lösung gefunden werde, eine Garantie dafür gebe es aber nicht. "Da wir hier keine vollständige Klarheit bekommen, muss der Beschluss unter dem Vorbehalt gefällt werden, dass, wenn eine Ertüchtigung nicht möglich wäre, die Entwässerung durch einen neuen Graben sichergestellt wird", sagte Andreas Heidemann (CDU). Dies müsse bereits in der ersten Stufe des Verfahrens festgeschrieben werden, so Albert Richter (SPD). Der Ausschuss beschloss die Einleitung des Verfahrens für eine Eintragung in die Bodendenkmalliste – ergänzt um das Ziel, die Entwässerung zu erhalten. Vorrangig soll die Ertüchtigung des bestehenden Grabens in Betracht gezogen werden. Technischer Dezernent Georg Onkelbach deutete aber bereits an, dass wenig dafür spreche und dann eher ein neuer Graben notwendig wäre.
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