Samstag, 15. Februar 2014

Neuss Uedesheimer sind entsetzt – Bäume trotz Verbots gestutzt

Am Rhein in Uedesheim sind Bäume zurückgeschnitten worden. Das ist verboten. Dem unbekannten Auftraggeber droht ein Bußgeld. Von Susanne Genath
 
Stark gestutzte Bäume am Uedesheimer Rheinufer sorgen bei zahlreichen Bürgern für Unmut. Denn die Bäume stehen in einem Landschaftsschutzgebiet, sind gesund – und wurden offenbar heimlich bis auf den Stamm zurückgeschnitten. Und möglicherweise nur, um eine bessere Sicht auf den Rhein zu haben. Fest steht: Weder das Grünflächen- oder Tiefbauamt der Stadt Neuss, noch die Untere Landschaftsbehörde des Rhein-Kreises, noch das Wasser- und Schifffahrtsamt Köln, auf dessen Grundstück die Bäume stehen, haben den Gehölzschnitt beauftragt, teilen sie mit.
"Wenn die Bäume krank oder ihre Standsicherheit nicht mehr gegeben wäre, hätten die Uedesheimer sicherlich Verständnis für die Maßnahme gehabt", sagt CDU-Politiker Stefan Crefeld, der selbst in Rheinnähe wohnt und an den sich einige Uedesheimer gewandt hatten. Die scheinbar grundlose Aktion sei hingegen nicht tolerierbar. "Die professionell ausgestatteten Arbeiter wurden zwar gesehen, aber nicht weiter angesprochen. Die meisten Beobachter gingen zunächst davon aus, dass die Maßnahme unterhalb der Macherscheider Straße rechtmäßig von der Verwaltung beauftragt wurde." Ob der Rückschnitt mit den Baumaßnahmen im dahinter liegenden Bereich zusammenhänge, werde zurzeit geprüft.
Auch bei der Unteren Landschaftsbehörde ist man über den Vorfall nicht erfreut. "Wir bedauern den Rückschnitt", sagt Rhein-Kreis-Sprecher Reinhold Jung. "Wir versuchen jetzt, den Verursacher zu finden." Sollte er ausgemacht werden können, drohe ihm ein Bußgeld. "Das Wasser- und Schifffahrtsamt kann darüber hinaus auch zivilrechtlich gegen den Verursacher vorgehen", sagt Jung.

Das Amt wartet nach eigenen Angaben zunächst die Ermittlungen der Unteren Landschaftsbehörde ab. "In vergleichbaren Fällen haben wir schon Anzeige erstattet", berichtet Markus Grewe, Sprecher des Kölner Wasser- und Schifffahrtsamtes. Das Amt verwaltet die Bundeswasserstraße Rhein, die sich im Eigentum des Bundes befindet und zu der auch die Uferbereiche gehören. "Wir bekommen immer wieder mal Anfragen von Anwohnern, ob sie an bestimmten Stellen Bäume oder Sträucher zurückschneiden dürfen", sagt Grewe. "Wenn nichts dagegen spricht, verweisen wir an die Untere Landschaftsbehörde, um zu klären, ob und welche Grenzen unter dem Aspekt des Natur- und Landschaftsschutzes gesetzt sind."
Stefan Crefeld bezweifelt, dass der Auftraggeber des Baumrückschnitts gefunden wird. Für umso wichtiger hält der Ratsherr es, "ein klares Signal zu geben", dass Unbefugte nicht einfach in einem Landschaftsschutzgebiet Hand anlegen können. Daher bittet er um weitere Hinweise aus der Bevölkerung.
Quelle: NGZ

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