Am Rhein in Uedesheim sind Bäume zurückgeschnitten worden. Das ist verboten. Dem unbekannten Auftraggeber droht ein Bußgeld.
Von Susanne Genath
Stark gestutzte Bäume am Uedesheimer Rheinufer sorgen
bei zahlreichen Bürgern für Unmut. Denn die Bäume stehen in einem
Landschaftsschutzgebiet, sind gesund – und wurden offenbar heimlich bis
auf den Stamm zurückgeschnitten. Und möglicherweise nur, um eine bessere
Sicht auf den Rhein zu haben. Fest steht: Weder das Grünflächen- oder
Tiefbauamt der Stadt Neuss, noch die Untere Landschaftsbehörde des
Rhein-Kreises, noch das Wasser- und Schifffahrtsamt Köln, auf dessen
Grundstück die Bäume stehen, haben den Gehölzschnitt beauftragt, teilen
sie mit.
"Wenn die Bäume krank oder ihre Standsicherheit nicht
mehr gegeben wäre, hätten die Uedesheimer sicherlich Verständnis für die
Maßnahme gehabt", sagt CDU-Politiker Stefan Crefeld, der selbst in
Rheinnähe wohnt und an den sich einige Uedesheimer gewandt hatten. Die
scheinbar grundlose Aktion sei hingegen nicht tolerierbar. "Die
professionell ausgestatteten Arbeiter wurden zwar gesehen, aber nicht
weiter angesprochen. Die meisten Beobachter gingen zunächst davon aus,
dass die Maßnahme unterhalb der Macherscheider Straße rechtmäßig von der
Verwaltung beauftragt wurde." Ob der Rückschnitt mit den Baumaßnahmen
im dahinter liegenden Bereich zusammenhänge, werde zurzeit geprüft.
Auch bei der Unteren Landschaftsbehörde ist man über
den Vorfall nicht erfreut. "Wir bedauern den Rückschnitt", sagt
Rhein-Kreis-Sprecher Reinhold Jung. "Wir versuchen jetzt, den
Verursacher zu finden." Sollte er ausgemacht werden können, drohe ihm
ein Bußgeld. "Das Wasser- und Schifffahrtsamt kann darüber hinaus auch
zivilrechtlich gegen den Verursacher vorgehen", sagt Jung.
Das Amt wartet nach eigenen Angaben zunächst die
Ermittlungen der Unteren Landschaftsbehörde ab. "In vergleichbaren
Fällen haben wir schon Anzeige erstattet", berichtet Markus Grewe,
Sprecher des Kölner Wasser- und Schifffahrtsamtes. Das Amt verwaltet die
Bundeswasserstraße Rhein, die sich im Eigentum des Bundes befindet und
zu der auch die Uferbereiche gehören. "Wir bekommen immer wieder mal
Anfragen von Anwohnern, ob sie an bestimmten Stellen Bäume oder
Sträucher zurückschneiden dürfen", sagt Grewe. "Wenn nichts dagegen
spricht, verweisen wir an die Untere Landschaftsbehörde, um zu klären,
ob und welche Grenzen unter dem Aspekt des Natur- und
Landschaftsschutzes gesetzt sind."
Stefan Crefeld bezweifelt, dass der Auftraggeber des
Baumrückschnitts gefunden wird. Für umso wichtiger hält der Ratsherr es,
"ein klares Signal zu geben", dass Unbefugte nicht einfach in einem
Landschaftsschutzgebiet Hand anlegen können. Daher bittet er um weitere
Hinweise aus der Bevölkerung.
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