Das bedeutet: Harald Zillikens wird eine Haushaltssatzung vorlegen, die ein Stellvertreter unterschrieben hat – und diese mit seiner Unterschrift als Bürgermeister bestätigen. Dabei gibt es unterschiedliche Interpretationen zu Paragraf 80, auf den sich die FWG-Fraktion bezieht. Der Gustorfer Rechtsanwalt Michael Zimmermann erklärt dazu: "Das ,Vier-Augen-Prinzip' ist nicht gesetzlich verankert." Es werde häufig praktiziert, um durch die Mehrheit der Augen, die einen Vorgang beurteilen, eine größere Gewähr für Objektivität oder Richtigkeit zu erzielen. "In der Gemeindeordnung findet dieses keine zwingende Grundlage", so der Rechtsanwalt. Es sei für ihn nicht ausgeschlossen, dass im Einzelfall der Bürgermeister – als kommunales Organ – die Aufstellung und Bestätigung vornehmen darf.
Samstag, 18. Januar 2014
Jüchen Harald Zillikens bringt Etatentwurf 2014 erneut ein
Die
Jüchener Ratsmitglieder müssen sich Mitte Februar auf eine zusätzliche
Sitzung einrichten: Dann wird Bürgermeister Harald Zillikens erneut den
Etatentwurf für 2014 einbringen müssen. "Aus formalen Gründen", wie der
Verwaltungs-Chef auf Nachfrage erklärt. "An den Zahlen wird sich
überhaupt nichts ändern."
Die "Freie Wählergemeinschaft" hatte Bedenken zur
Rechtsgültigkeit des Etatentwurfs geäußert. Bürgermeister Harald
Zillikens, der zurzeit auch die Kämmerei führt, hat die Haushaltssatzung
nicht nur aufgestellt, sondern auch bestätigt – für die FWG ein Verstoß
gegen das "Vier-Augen-Prinzip". Deshalb besteht nach ihrer Einschätzung
die Gefahr, dass der Haushaltsentwurf gegen die Gemeindeordnung (GO)
verstößt. Der Rhein-Kreis Neuss als Kommunalaufsicht hat diesen Vorwurf
geprüft. Er hat der Gemeindeverwaltung empfohlen, Formfehler zu
vermeiden.
Das bedeutet: Harald Zillikens wird eine Haushaltssatzung vorlegen, die ein Stellvertreter unterschrieben hat – und diese mit seiner Unterschrift als Bürgermeister bestätigen. Dabei gibt es unterschiedliche Interpretationen zu Paragraf 80, auf den sich die FWG-Fraktion bezieht. Der Gustorfer Rechtsanwalt Michael Zimmermann erklärt dazu: "Das ,Vier-Augen-Prinzip' ist nicht gesetzlich verankert." Es werde häufig praktiziert, um durch die Mehrheit der Augen, die einen Vorgang beurteilen, eine größere Gewähr für Objektivität oder Richtigkeit zu erzielen. "In der Gemeindeordnung findet dieses keine zwingende Grundlage", so der Rechtsanwalt. Es sei für ihn nicht ausgeschlossen, dass im Einzelfall der Bürgermeister – als kommunales Organ – die Aufstellung und Bestätigung vornehmen darf.
Das bedeutet: Harald Zillikens wird eine Haushaltssatzung vorlegen, die ein Stellvertreter unterschrieben hat – und diese mit seiner Unterschrift als Bürgermeister bestätigen. Dabei gibt es unterschiedliche Interpretationen zu Paragraf 80, auf den sich die FWG-Fraktion bezieht. Der Gustorfer Rechtsanwalt Michael Zimmermann erklärt dazu: "Das ,Vier-Augen-Prinzip' ist nicht gesetzlich verankert." Es werde häufig praktiziert, um durch die Mehrheit der Augen, die einen Vorgang beurteilen, eine größere Gewähr für Objektivität oder Richtigkeit zu erzielen. "In der Gemeindeordnung findet dieses keine zwingende Grundlage", so der Rechtsanwalt. Es sei für ihn nicht ausgeschlossen, dass im Einzelfall der Bürgermeister – als kommunales Organ – die Aufstellung und Bestätigung vornehmen darf.
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