Gleichwohl sieht die Gesetzesnovellierung Ausnahmen vor. Demnach sind Haus-und Grundstückseigentümer sehr wohl zu einer Funktionsprüfung ihrer Kanalanschlüsse verpflichtet, wenn ihre Anwesen in Wasserschutzgebieten liegen. Deren gibt es in Rommerskirchen drei: das Hoeningen und Ramrath umfassende Gebiet Mühlenbusch, das Wasserschutzgebiet Tannenbusch und Hackenbroich, das auch Anstel umfasst, sowie die Wasserschutzzone Chorbusch, zu der auch Butzheim gehört. Konkret betroffen sind nicht die gesamten Orte, sondern jeweils nur einige Straßenzüge – und das zum Teil auch nicht ganz.
Im Gebiet Chorbusch ist lediglich der Velderhof mit dem dortigen Golf & Country-Club betroffen. In Anstel gibt es laut Rudolf Reimert derzeit keine Prüfpflicht, weil die entsprechenden Verordnungen außer Kraft getreten sind. Hier will die Bezirksregierung zunächst ein hydrologisches Gutachten in Auftrag geben und dann eine neue Verordnung erlassen. Erst dann wird die Funktionsprüfung privater Kanalanschlüsse wieder zur Pflicht. Erledigt werden muss sie dem Tiefbauamtsleiter zufolge innerhalb von sieben Jahren.
Post von der Gemeinde erhalten dagegen knapp über 100 Grundstückseigentümer in Hoeningen und Ramrath. Auch hier ist noch Zeit. "Die Kanalisation ist erst ab Mitte der 1970-er Jahre erfolgt, so dass entsprechend der Selbstüberwachungsverordnung die erstmalige Prüfung bis zum 31. Dezember 2020 erledigt sein muss", erläutert Rudolf Reimert. Zusätzlich gibt es hier noch etwa 30 weitere bebaute Grundstücke. Die sind jedoch erst in den vergangenen Jahren bebaut worden, "so dass davon auszugehen ist, dass die Grundstückseigentümer die neuen Leitungen wie vorgeschrieben bereits auf Funktionsfähigkeit hin untersucht haben", sagt Reimert. Kontrollen der Gemeinde schloss Albert Glöckner in diesen Fällen aus.
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