Ohnehin gebe es bei dem Grevenbroicher eine große "Diskrepanz im Aussageverhalten", so der Experte. Über weite Strecken sei der frühere Fußballer des TuS Grevenbroich offen und kooperativ gewesen, im Hinblick auf seine finanziellen Unregelmäßigen seien jedoch viele Fragezeichen geblieben. Auch die Staatsanwaltschaft kritisierte die vielen Erinnerungslücken. "Immer wenn es spannend wird, kann der Angeklagte dazu nichts mehr sagen."
Tatsächlich hatte der ehemalige Fußballer nur oberflächliche Angaben zu seinen finanziellen Unregelmäßigkeiten gemacht. Eine psychische Erkrankung und damit eine verminderte Schuldfähigkeit sei aber auszuschließen. Unklar blieb am Ende des Gutachtens die Antwort auf die Frage, ob der Grevenbroicher möglicherweise im "Affekt" die Tat begangen habe. Der Mord sei wohl nicht geplant gewesen. Letztlich muss die zuständige Schwurgerichtskammer am Freitag entscheiden, wie lange der Familienvater in Haft muss. Entscheiden sich die Richter für eine Verurteilung wegen Mordes, bleibt nur eine lebenslange Freiheitsstrafe. Werten sie die Tat als Totschlag, muss der Grevenbroicher mit fünf bis fünfzehn Jahren Gefängnis rechnen.
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