Dienstag, 11. Februar 2014

Grevenbroich/Neuss Urteil im Mordprozess gegen Ex-Fußballer wird verkündet

Der Mordprozess gegen einen 44-jährigen Grevenbroicher steht am Landgericht Tübingen vor dem Abschluss. Dienstag wollen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers halten, am Freitag soll das Urteil verkündet werden. Die Zeugenvernehmungen sind abgeschlossen, zuletzt hatte ein psychiatrischer Sachverständiger im Verfahren sein Gutachten erstattet. Seinen Angaben nach kann eine Tat im "Affekt" nicht ausgeschlossen werden.
 
Ganz genau mochte sich der Experte bei der Bewertung der Tat nicht festlegen. "Der Ablauf des unmittelbaren Tatgeschehen ist eine Black Box", so der Sachverständige. Grund dafür: Der Angeklagte aus Grevenbroich hatte erklärt, das Opfer sei zunächst aggressiv auf ihn losgegangen, er habe sich nur gewehrt. Dagegen sprechen jedoch die massiven Kopfverletzungen des Toten. Der Familienvater, der bereits zum Prozessbeginn ein Geständnis abgelegt hatte, soll laut Spurenlage noch mehrfach mit einer kiloschweren Buddha-Statue auf das Opfer eingeschlagen haben, als der 61-Jährige bereits wehrlos am Boden lag.
Ohnehin gebe es bei dem Grevenbroicher eine große "Diskrepanz im Aussageverhalten", so der Experte. Über weite Strecken sei der frühere Fußballer des TuS Grevenbroich offen und kooperativ gewesen, im Hinblick auf seine finanziellen Unregelmäßigen seien jedoch viele Fragezeichen geblieben. Auch die Staatsanwaltschaft kritisierte die vielen Erinnerungslücken. "Immer wenn es spannend wird, kann der Angeklagte dazu nichts mehr sagen."
Tatsächlich hatte der ehemalige Fußballer nur oberflächliche Angaben zu seinen finanziellen Unregelmäßigkeiten gemacht. Eine psychische Erkrankung und damit eine verminderte Schuldfähigkeit sei aber auszuschließen. Unklar blieb am Ende des Gutachtens die Antwort auf die Frage, ob der Grevenbroicher möglicherweise im "Affekt" die Tat begangen habe. Der Mord sei wohl nicht geplant gewesen. Letztlich muss die zuständige Schwurgerichtskammer am Freitag entscheiden, wie lange der Familienvater in Haft muss. Entscheiden sich die Richter für eine Verurteilung wegen Mordes, bleibt nur eine lebenslange Freiheitsstrafe. Werten sie die Tat als Totschlag, muss der Grevenbroicher mit fünf bis fünfzehn Jahren Gefängnis rechnen.
Quelle: mape

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