presseportal.de
Rhein-Kreis Neuss (ots) - Wie in jedem Jahr weist der Leiter der
Kreispolizeibehörde Neuss, Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, die
Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Kreis Neuss auf die Gefahren hin, die
entstehen, wenn man sich nach einer feuchtfröhlichen Karnevalsfeier an
das Lenkrad seines Wagens setzt und aufgrund alkoholbedingter
Fahruntüchtigkeit sich und andere gefährdet. Gleiches gilt für die
Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch Drogenkonsum.
Trotz
dieser eindringlichen Appelle gibt es leider in jedem Jahr
unverbesserliche Verkehrsteilnehmer, die betrunken oder unter
Drogeneinfluss fahren und zum Teil folgenschwere Verkehrsunfälle
verursachen.
Aus diesem Grund gibt es neben den ständigen
Verkehrskontrollen auch in diesem Jahr von Weiberkarneval bis zum
Aschermittwochmorgen verstärkte Alkohol- und Drogenkontrollen im
Kreisgebiet.
Im vergangenen Jahr wurden in diesem Zeitraum 1714
Fahrzeugführer überprüft. Nach 660 Alkoholtesten wurden 12
Alkoholverstöße festgestellt. Diese Autofahrer mussten zur Blutprobe.
Sieben davon mussten sich für längere Zeit von ihrem Führerschein
verabschieden. Außerdem wurden neun Verkehrsteilnehmer aus dem Verkehr
gezogen, die im Verdacht standen, unter Drogeneinfluss ein Auto geführt
zu haben. Bei fünf Verkehrsunfällen war zumindest ein Unfallbeteiligter
alkoholisiert. Bei diesen Unfällen erlitt ein Beteiligter schwere
Verletzungen.
Neben den Folgen der Führerscheinsicherstellung
kommen noch erhebliche finanzielle Belastungen durch die in der Regel
ausgesprochene Geldstrafe auf die Betroffenen zu. Dies sollte sich jeder
vor der unüberlegten Trunkenheits- oder Drogenfahrt überlegen. Wenn man
kräftig gefeiert hat und viel Geld für Getränke und Speisen ausgegeben
hat, sollte das Geld für eine Taxifahrt oder die Nutzung des ÖPNV im
Budget enthalten sein.
Auch nicht unterschätzen sollte man die
Gefahren des Restalkohols. Nach Feierlichkeiten, die bis in die frühen
Morgenstunden gedauert haben, hat der Körper nach wenigen Stunden Schlaf
den Alkohol im Blut noch nicht vollständig abbauen können. Schon bei
0,3 Promille kann der Führerschein entzogen werden, wenn Anzeichen von
Fahruntüchtigkeit vorliegen oder man an einem Verkehrsunfall beteiligt
ist. Der Konsum von illegalen Drogen und die daraus resultierende
Beeinträchtigung bei der Teilnahme am Straßenverkehr kann noch
wesentlich länger im Blut nachgewiesen werden und ebenfalls zum Entzug
der Fahrerlaubnis führen.
Der Polizeichef wünscht allen Närrinnen
und Narren schöne und fröhliche Karnevalstage und verbindet die guten
Wünsche mit der Bitte, unter Alkohol- und Drogeneinfluss keine Fahrzeuge
zu führen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen