Doch zur Gesamt-Abrechnung fehlen noch juristische Entscheidungen. Der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft (DSK) als Entwicklungsträgerin und der Geilenkirchener Bauunternehmung Tholen läuft noch. DSK wirft der Firma vor, anderes Material als vereinbart verwendet zu haben. Bei Messungen waren Schwermetalle festgestellt worden. Das Material wurde ausgetauscht. DSK hat auf Kostenvorerstattung von 600 000 Euro zur Beseitigung geklagt.
Ein rechtskräftiges Urteil steht noch aus. "Das Landgericht Aachen hat grundsätzlich eine Schadensersatzpflicht bejaht", erklärt Gerichtssprecherin Daniela Krey in Aachen. Doch beide Seiten haben gegen dieses Teilurteil Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt, ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Das Unternehmen wies von Anfang an die Vorwürfe zurück und stützt sich auf ein Gutachten. "Der Einbau des Materials erfolgte mit Zustimmung des Auftraggebers", sagt Willy Tholen, Gesellschafter der Firma. Auch die DSK geht in Berufung. "In der Urteilsbegründung sind unserer Ansicht nach einige Feststellungen falsch. Wir möchten in der nächsten Instanz Gelegenheit haben, dies richtigzustellen", heißt es aus der DSK. Bleibt es bei der Schadensersatzpflicht, müsste das Landgericht laut Krey in einem späteren Schritt die Höhe festlegen. "Ob die Sanierungskosten die Endabrechnung belasten, hängt vom Ausgang des Gerichtsverfahrens ab", so Sterken.
Das Baugebiet beschert aber nicht nur der Justiz Arbeit: 2014 sollen weitere Straßen endausgebaut werden. Unter anderem 13 Einfamilienhäuser und elf Doppelhaushälften werden noch gebaut. Im Gewerbegebiet sind sieben von 13 Grundstücken noch nicht vermarktet.
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