Dienstag, 8. April 2014

Grevenbroich 2 0 Was Vereine für Sportstätten zahlen sollen

Ab dem 1. Januar nächsten Jahres sollen heimische Vereine für die städtischen Sportstätten zahlen. Heute wird der Erste Beigeordnete Michael Heesch dem Sportausschuss die Entgeltordnung vorstellen. Was auf die Vereine zukommen wird. Von Wiljo Piel
 
Der Sportausschuss wird sich heute Abend mit der Frage beschäftigen, ob die Grevenbroicher Sportstätten ab dem 1. Januar nächsten Jahres in Form von "Betrieben gewerblicher Art" (BgA) geführt werden können. Mit dieser neuen Organisationsform will die Stadt kräftig Steuern sparen, etwa 138 720 Euro sollen in 2015 zusätzlich in den Stadtsäckel fließen.
Die Vereine müssen dafür aber künftig Nutzungsentgelte für die stadteigenen Sportstätten zahlen. Der Erste Beigeordnete Michael Heesch wird dem Ausschuss heute den vom Sportamt erstellten Entwurf einer "Preisliste" vorstellen. "Deren Vorlage ist die Entgeltordnung der Gemeinde Jüchen. Dort besteht ein BgA für Sportstätten bereits seit dem vergangenen Jahr", so Heesch. Hier ein Überblick:
Sportplätze Wer sogenannte "offene Sportanlagen" regelmäßig im Stadtgebiet nutzt, soll künftig folgende Preise (ohne Mehrwertsteuer) pro Stunde zahlen: Tennenplatz sechs Euro, Kunstrasenplatz acht Euro, Rasenplatz zehn Euro sowie Sportplatz mit Leichtathletik-Anlagen und Laufbahn zwölf Euro. Für die ausschließliche Nutzung von Leichtathletik-Anlagen und Laufbahnen sollen vier Euro je Stunde berechnet werden. Für Sportjugendheime gilt ein einheitlicher Betrag: 200 Euro am Tag.
Für eine einmalige oder unregelmäßige Nutzung eines Kunstrasenplatzes plant die Stadt eine Gebühr von 17 Euro in der Stunde. 20 Euro sollen für einen Rasenplatz anfallen und 25 Euro für einen Kunstrasenplatz mit Leichtathletik-Anlagen und Laufbahn. Wer lediglich letztere nutzen möchte, soll je angefangener Stunde acht Euro zahlen.
Sporthallen Für die regelmäßige Nutzung von Sport-, Turn- und Gymnastikhallen sollen künftig folgende Preise (ohne Mehrwertsteuer) in der Stunde gelten: Einfach-Sporthalle fünf Euro, Zweifach-Sporthalle zehn Euro und Dreifach-Sporthalle 17,85 Euro.

Kleinschwimmhallen Für die drei Lehrschwimmbecken in Frimmersdorf, Neurath und Wevelinghoven sollen nach Plänen der Sportverwaltung künftig jeweils 20 Euro pro Stunde gezahlt werden.
Deutlich preiswerter wird's aber für Vereine, die dem Stadtsportverband und einer Organisation des Deutschen Sportbundes angehören: Sie erhalten auf die Sportstättennutzung 80 Prozent Ermäßigung. Das gleiche gilt für Träger der freien Jugendhilfe. Für Jugendveranstaltungen ist eine 90prozentige Ermäßigung vom Entgelt-Tarif vorgesehen. Für die Durchführung von Stadtmeisterschaften soll kein Entgelt erhoben werden.
Die Stadtverwaltung will sich heute vom Ausschuss grünes Licht für Abstimmungsgespräche mit den Sportvereinen geben lassen. Wie Hans-Peter Korte vom Stadtsportverband erklärte, ist das BgA-Modell zwar schon in den Grundzügen vorgestellt worden, die Vereine würden nun aber darauf warten, was finanziell auf sie zukommen werde. Der weitere Plan der Sportverwaltung: Sobald die Entgeltordnung mit dem Stadtsportverband abgestimmt ist, soll sie dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt werden.
Quelle: NGZ

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