Das NRW-Bauministerium hatte im Januar einen Entwurf für eine Mietbegrenzung vorgelegt. Nach der Vorstellung der rot-grünen Landesregierung soll diese für 59 Städte eingeführt werden. Neben Dormagen gehört Rommerskirchen dazu. Die Absicht: Bei bestehenden Verträgen dürfen Mieten im Zuge einer Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch um 15 Prozent (bisher 20 Prozent) innerhalb von drei Jahren erhöht werden. Heiner Kaumanns, Vorsitzender von Haus&Grund in Neuss, hatte kritisiert: Getroffen würden die Vermieter, die aus Rücksicht auf ihre Mieter nicht regelmäßig die Mieterhöhungsmöglichkeiten ausschöpfen, die sie gemäß dem Mietspiegel verlangen dürften. Kaumanns vermutet, dass viele Vermieter jetzt noch schnell die Mieten erhöhen werden – bevor die Mietpreisbremse offiziell eingeführt wird.
Auch Axel Tomahogh-Seeth erachtet die Pläne als ungerecht. "In unserem Geschäftsbericht ist nachzulesen, dass wir mit unseren Mieten im Durchschnitt immer noch unter denen im Mietspiegel 2010 veröffentlichten Zahlen liegen", sagte der GBD-Vorstand. Sein Vorschlag: Weg von der Objektförderung, hin zur Subjektförderung. Bedeutet: Mieter, die eine Mieterhöhung selbst nicht zahlen können, sollten mit Wohngeld unterstützt werden. Dies würde auch dazu beitragen, die soziale Vielfalt in Wohngebieten zu wahren.
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