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Grevenbroich (ots) - Am Montag Nachmittag in der Zeit von 14:00 und
20:00 Uhr wurden im Stadtgebiet Grevenbroich an verschiedenen Stellen
durch die Polizei gezielte Verkehrskontrollen durchgeführt. Hierbei
haben die Beamten mehr als 250 Verkehrsverstöße geahndet. Insbesondere
lag der Schwerpunkt bei Geschwindigkeitsverstößen. Diese zählen nach wie
vor zu den Hauptunfallursachen. Hierbei ist deutlich hervorzuheben,
welchen Einfluss die Geschwindigkeit auf das Risiko von schwereren
Verletzungen und Schäden bei Verkehrsunfällen hat. Beispielsweise
sterben 8 von 10 Fußgängern bei einer Kollision mit einem Fahrzeug,
welches 65 km/h fährt. Erfasst ein Fahrzeug bei 50 km/h einen Fußgänger,
besteht die Chance, dass 8 von 10 der schwächeren Verkehrsteilnehmern
überleben. Somit können 15 km/h darüber entscheiden, ob ein Unfall
tödlich ausgeht.
Aus diesem Grund wird überhöhte Geschwindigkeit
von den Polizeibeamten konsequent geahndet. Bei einer
Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften von
bis zu 10 km/h wird ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro erhoben.
Weitergehend werden bei einer Missachtung der Geschwindigkeit in Höhe
von 11- 15 km/h 25 Euro Verwarngeld, und bei Überschreitung von 16- 20
km/h 35 Euro fällig. Wird mehr als 20 km/h zu schnell gefahren, wird es
deutlich teurer und der Verstoß ist zudem mit Punkten im
Verkehrszentralregister in Flensburg belegt. Liegt zwischen der
vorgeschriebenen Geschwindigkeit und der tatsächlich Gefahrenen ein Wert
von 31 km/h, so sieht der Gesetzgeber zudem ein Fahrverbot von einem
Monat vor. Die kompletten Sätze sind für jedermann zugänglich in dem
bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog nachzulesen.
(Kraftfahrt-Bundesamt: http://www.kba.de/nn_125476/DE/ZentraleRegister/VZR/BT__KAT__OWI/btkat__node.html?__nnn=true)
Bei
dem Einsatz der Polizei "Schwerpunkt Verkehr" am Montag konnte ein
Betroffener mit knapp 70 km/h bei erlaubten 30 km/h innerhalb
geschlossener Ortschaften gemessen werden. Dieser Verstoß könnte für den
Betroffenen nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog eine
Geldbuße von 100 Euro und 3 Punkten bedeuten. Die weiteren
festgestellten Verstöße waren unter anderem das Verbot gegen die
Handynutzung während der Fahrt oder Zuwiderhandlungen gegen die
Gurtanlegepflicht.
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