Freitag, 28. März 2014

Kaarst 0 SG Kaarst: Planung für Kunstrasenplätze steht

Nach Vorst bekommt jetzt auch Kaarsts größter Breitensportverein eine neue Sportanlage. Probleme bereitet ein Investitionskostenzuschuss. Von Julia Hagenacker
 
Mehr als zehn Jahre haben die Mitglieder der Fußballabteilung der SG Kaarst auf den Spatenstich für den Kunstrasenplatz in Vorst gewartet, damit – so hat es die Politik entschieden – anschließend der Ascheplatz am Kaarster See in einen zeitgemäßen Kunstrasenplatz umgewandelt werden kann. Mittlerweile ist die Baugrube in Vorst ausgehoben, aus dem Boden ragen bereits die Abflüsse für die Duschen im neuen Sportlerheim. Die Arbeiten für die Modernisierung der Sportanlage am Georg-Büchner-Gymnasium laufen, was bedeutet: Die Politik kann jetzt die Planung für die Kunstrasenplätze auf der Sportanlage am Kaarster See angehen.
Im Sportausschuss hat das Planungsbüro Pätzold und Snowadsky jetzt die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung vorgestellt. Zwei Kunstrasenplätze sollen die Sportler der SG Kaarst demnach bekommen: ein 74 Meter breites und 115 Meter langes Großspielfeld inklusive Trainingsfeldbeleuchtung, Ballfanfeinrichtung, Trainerkabine und Sitzbank sowie ein Kleinspielfeld – 40 mal 58 Meter groß – plus Weitsprunganlage. Kostenpunkt insgesamt: rund 1,2 Millionen Euro. Einen Teil davon, nämlich 127 500 Euro für das Kleinspielfeld, will der Verein selber beisteuern.
"Rein rechtlich gesehen", erklärte Sportdezernent und Erster Beigeordneter Heinz Dieter Vogt jetzt im Ausschuss, "ist ein solcher Investitionskostenzuschuss problematisch, weil Amtsträger keinerlei Vorteile annehmen dürfen, auch, wenn der Vorteil der Stadt zugutekommt." Dahinter steckt der Gedanke, dass der Staat und seine Institutionen – insbesondere die Gemeinden – unabhängig bleiben und sich in Entscheidungen von Geldgebern nicht abhängig machen sollen. Auf der anderen Seite sind im Haushaltsplan 2014 für die Errichtung der Kunstrasenplätze am Kaarster See nur 1 057 500 Euro als städtischer Anteil vorgesehen. Der Anteil der SG Kaarst ist fest eingeplant, was bedeutet: Die Auftragsvergabe ist in diesem Jahr nur möglich, wenn der Investitionskostenzuschuss auch tatsächlich fließt.

Um das möglich zu machen und gleichzeitig ausreichend Neutralität zu wahren, hat die Verwaltung nun folgendes Vorgehen vorgeschlagen: Weil bei zweckbestimmten Zuwendungen die Zweckbestimmung ausdrücklich schriftlich niedergelegt werden muss, wird ein Schreiben an die SG Kaarst aufgesetzt, in dem mitgeteilt wird, dass der Zuschuss des Vereins für den Bau des Kleinspielfelds zur Erfüllung kommunaler Aufgaben verwendet wird. Außerdem soll darauf hingewiesen werden, dass die SG Kaarst im Gegenzug keinen Vorteil erhält und die Nutzungsrechte der Allgemeinheit durch die Förderung der SG Kaarst nicht berührt werden. Über die Annahme der Zuwendung wird ein Stadtratsbeschluss eingeholt. Zusätzlich soll der Landrat die Sache genehmigen.
Der Sportausschuss hat dem am Mittwoch zugestimmt, jetzt muss noch der Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss sein Okay geben. Eine ähnliche Regelung, sagte Vogt auf Nachfrage der Ausschussvorsitzenden Dorothea Zillmer, strebe die Stadt auch bei den Sportfreunden Vorst an. Sie erbringen einen Teil der Kosten für den Vereinsheimneubau ebenfalls in Eigenleistung.
Quelle: NGZ

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