Dass Erst- und Fünftklässler – unabhängig von einer Behinderung – an der jeweiligen Regelschule gemeinsam lernen sollen, ist in NRW durch die Umsetzung der UN-Menschensrechtskonvention ab dem kommenden Schuljahr möglich. Sie räumt den Eltern das Recht auf freie Schulwahl ein.
Am Pascal-Gymnasium heißt das: Die fünf "Förderschüler" werden in einer Klasse zusammengefasst. "Wir haben alle Eltern bei der Anmeldung informiert. Sie konnten ablehnen, falls ihr Kind nicht in diese Klasse kommen sollte", erläutert Schauf. Beim Einwand, dass Kinder ohne Förderbedarf in dieser "inklusiven Klasse" benachteiligt seien, verweist Schauf auf die individuelle Förderung: "Dazu sind wir als Schule verpflichtet – und das machen wir bereits jetzt für jeden Schüler, etwa in Deutsch, Mathematik oder beim Lesen." Er kenne auch das Modell der Gesamtschulen, die Kinder mit Förderbedarf auf alle Eingangsklassen verteilen. "An den Gymnasien ist dies weniger üblich. Eine Gruppe erleichtert uns im Alltag die Differenzierung", so der Schulleiter.
In Grevenbroich gibt es eine besondere Situation, erläutert Schulrat Claus Friedhoff: "Eltern können sich entweder für den Besuch einer Förderschule oder einer Regelschule entscheiden." Allerdings wird die Martin-Luther-King-Schule in Frimmersdorf mit der "Schule am Chorbusch" in Hackenbroich zusammengelegt. "Das könnte für die Eltern ein zusätzlicher Anreiz sein, die Regelschule zu wählen – oder eine andere Förderschule, etwa in Mönchengladbach", meint er. Auch Manfred Schauf hält durch die Schließung der King-Schule die häufigere Entscheidung für eine Regelschule für "möglich".
Manfred Schauf ist zuversichtlich: "Wir befinden uns auf einem guten Weg, aber es gibt noch viel zu tun." Und nach dem Start sei sicher auch "Learning by Doing" dabei.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen