Geht es nach der Stadt, so sollte dem Antrag nicht statt gegeben werden. In der bereits schriftlich vorliegenden Stellungnahme heißt es aus dem Fachbereich Städtebau des Rathauses: "Aus städtebaulicher Sicht wird ein erhöhtes Minarett am exponierten Standort zwischen der K 12 und der B 9 zu einer weiteren optischen Dominanz führen." Und weiter: "Der Änderungswunsch steht dem auch mit der Öffentlichkeit gefundenen Konsens entgegen." Bürgermeister Peter-Olaf Hoffmann sagt: "Es geht nicht um zwei oder drei Meter mehr. Man muss berücksichtigen, dass ein politischer Beschluss von allen gebilligt wurde. Wir wollen von Verwaltungsseite nicht durch eine eigene Beschlussempfehlung eingreifen – die Politik entscheidet."
Wo der Fehler genau liegt, erläutert Moschee-Vereinsvorsitzender Pekdemir: "Der Oberkante-Fertigfußboden des Balkons eines Minaretts muss nach Vorgabe der traditionellen Bauweise einer Moschee auf der gleichen Höhe wie die Hauptkuppel sein. Unsere bisherige Planung und der Bauantrag weichen erheblich von dieser Vorgabe ab." Man habe auch Kontakt mit dem Dachverband und dem religiösen Beirat des Landesverbandes aufgenommen. Beide bestätigten diese Vorgaben. Auch bei anderen Moscheebauten in Deutschland sei diese Höhengleichheit der Fall. Pekdemir: "Beantragt wird daher eine Erhöhung des Minaretts um 3,10 Meter." Den Architekten habe man bereits in Haftung für den Planungsfehler genommen. Erfolg mit diesem Antrag wird er bei der CDU nicht haben. Deren Sprecher Peter Gottwald erklärte: "Wir halten uns an den damals mit allen Beteiligten getroffenen Kompromiss, was den Baukörper und die Höhe betrifft. Daher lehnen wir den Antrag ab." Die SPD hingegen hat damit "prinzipiell kein Problem", sagt Carsten Müller. "Das kann man schon so machen."
Es geht aber noch um einen weiteren Änderungswunsch: Der Moscheeverein möchte auch noch ein zweigeschossiges Gebäude für eine Betriebswohnung und ein Ladenlokal bauen. Aus städtebaulicher Sicht hat die Verwaltung dagegen keine Bedenken, aber in planungsrechtlicher Hinsicht. Sie verweist auf eine derzeit anhängige Klage zur Versagung einer Baugenehmigung für eine Betriebswohnung auf einem Nachbargrundstück. "Eine weitere Betriebswohnung auf dem Gelände des Kulturzentrums würde Folgen für das Klageverfahren und die gewerbliche Entwicklung haben", heißt es. "Wir müssen das gesamte Gewerbegebiet sehen", sagt Bürgermeister Hoffmann. Wohnen sei dort nicht zulässig.
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