Samstag, 12. April 2014

Rommerskirchen 2 Lärmendes Kind eingesperrt: Verurteilte geht in Berufung

Das vorübergehende Einsperren eines Kindes und die damit verbundene Verurteilung einer Frau aus Butzheim wird zu einer längeren Geschichte. Weil sie mit ihrer Verurteilung durch das Amtsgericht Grevenbroich (die NGZ berichtete) nicht einverstanden ist, hat die Butzheimerin gegen die Entscheidung jetzt Berufung eingelegt. Das hat die Anwältin des Opfers mitgeteilt. Nach Angaben von Juristin Julia Offermann wird der Fall nun in zweiter Instanz am Landgericht Mönchengladbach neu aufgerollt.
 
Laut Ermittlungen hatte die Butzheimerin sich über spielende Kinder und deren Lärm aufgeregt und einen der Jungen in ihren Keller gesperrt. Das Amtsgericht Grevenbroich hatte sie nach einem turbulenten Prozess wegen Nötigung zu 1500 Euro Geldstrafe verurteilt. Das will die Frau nicht akzeptieren. Innerhalb der gesetzlichen Frist von einer Woche nach Urteilsverkündung hat sie Berufung eingelegt, um den Fall nun vom Landgericht Mönchengladbach klären zu lassen. "Hier ist es möglich, dass sie sogar wegen Freiheitsberaubung belangt wird", sagt Anwältin Julia Offermann. Die Juristin vertritt das betroffene Kind und dessen Eltern vor Gericht.
Wann es zu der Neuauflage im Verfahren in Mönchengladbach kommt, ist noch unklar. Der Junge war zur Tatzeit elf Jahre alt. Nach Angaben seiner Eltern leidet er noch heute unter den Folgen der Tat. Freunde des Schülers hatten nach der Auseinandersetzung Hilfe geholt, der Vater des Jungen hatte ihn anschließend bei der Angeklagten abgeholt. Der Butzheimerin drohen auch zivilrechtliche Konsequenzen. Die Eltern des Jungen planen eine Schmerzensgeld-Klage.
Quelle: NGZ

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