Die Polizei sperrte die Zufahrt zur Danziger Straße sowie von der Stettiner zur Duisburger Straße ab. Fahrzeuge konnten zwar nicht mehr hinein-, aber hinausfahren. Auch Fußgänger durften vorübergehend nicht in den gesperrten Bereich. Aus der Ferne beobachteten die Beschäftigten, die ihren Arbeitsplatz verlassen mussten, ob und was sich am Ende der Straße tat. Kurz nach 14 Uhr hob der Rettungshubschrauber ab, um einen der beiden schwer Verletzten in eine Klinik zu bringen.
Dem 60-jährigen Grevenbroicher war gestern gekündigt worden. Dies könnte den Beamten zufolge das Motiv für die Tat sein. Der Mann sei bisher polizeilich nicht in Erscheinung getreten. Unter Führung des Polizeipräsidiums Düsseldorf – in Absprache mit der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft – hat eine Mordkommission die Ermittlungen aufgenommen. Mit Gewalt am Arbeitsplatz – beispielsweise bei Auseinandersetzungen mit Vorgesetzten – mussten sich bereits etliche Gerichte beschäftigen. In der Regel führen körperliche Attacken zu fristlosen Kündigungen, wie unter anderem das Landesarbeitsgericht Hessen 2004 entschieden hat. Das Arbeitsgericht Mönchengladbach hat 2012 in einem Urteil festgehalten, dass schon die Drohung mit Gewalt ein Kündigungsgrund sei.
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