Wie in vielen anderen Kommunen ist es auch in Jüchen ein Erfahrungswert: Nicht jeder Besitzer zahlt Steuern für seinen Hund. Eine regelmäßige Überprüfung ist daher für die Gemeinde aus fiskalischen Gesichtspunkten interessant. Rund 140 000 Euro werden in Jüchen pro Jahr an Hundesteuern eingenommen – durch die jetzt ermittelten 198 zusätzlichen Tiere steigen die jährlichen Einnahmen laut Norbert Wolf um rund 15 000 Euro. Ein weiteres Plus in der Gemeindekasse ist nicht auszuschließen, da die Kontrollen noch laufen.
Doch für die Verwaltung geht es dem Rathaus-Sprecher zufolge nicht nur um höhere Einnahmen, sondern auch um "Steuer-Gerechtigkeit und den Gleichheitsgrundsatz". Für einen Hund muss Frauchen oder Herrchen 72 Euro zahlen, für zwei bereits 84 Euro pro Tier. Für große oder gefährliche Hunde werden höhere Abgaben fällig. Die geplante Erhöhung der Hundesteuer, die die Verwaltung für die Nothaushaltskommune im Jahr 2012 vorgeschlagen hatte, scheiterte damals am massiven Widerstand des Gemeinderates.
Ärger droht Hundebesitzern außerdem, wenn sie außerhalb bebauter Ortschaften die Leine vergessen. Denn nicht angeleinte Hunde am Jüchener Bach können Vögel bei der Brut stören oder auf Wasserflächen jagen. "Auch wenn kein Leinezwang besteht, ist es nach dem Landschaftsgesetz des Landes NRW verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen sowie deren Lebensstätten zu beeinträchtigen oder zu zerstören", sagt Norbert Wolf. In der Regel sei Hundehaltern nicht bewusst, welche Störungen ihre freilaufende Tiere hervorrufen können, denn nicht alle aufgescheuchten Wildtiere protestierten lautstark. Dies gelte vor allem in den Setz- oder Brutzeiten im Frühjahr und Sommer. Die Gemeindeverwaltung fordert alle Hundehalter auf, insbesondere in den Landschaftsschutzgebieten am Jüchener Bach und seinen Zuläufen die Hunde anzuleinen, damit die Rückzugsräume für Wildtiere und Wildpflanzen in den empfindlichen Uferzonen ungestört bleiben.
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