"Ich bin froh, dass jetzt alles vorbei ist", erklärte der Familienvater im Gespräch mit der Neuß-Grevenbroicher Zeitung: "Jetzt steht lediglich noch das dienstliche Disziplinarverfahren aus." Praktisch sei die Einstellung des Verfahrens für ihn wie ein Freispruch.
In erster Instanz hatte das Neus- ser Amtsgericht den Polizeibeamten zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Richter dort hatten es als erwiesen angesehen, dass der Polizist im Dienst ein Nacktfoto von einer 19 Jahre alten Dormagenerin gefordert hatte. Die junge Frau war frühmorgens bei "Rot" als Fußgängerin über eine Ampelkreuzung gegangen. Nach einem kurzen Gespräch soll der Polizist ihr angeboten haben, für ein Nacktfoto per SMS auf ein "Knöllchen" zu verzichten.
Gegen das Urteil des Amtsgerichts legte der suspendierte Beamte anschließend Berufung ein, das Verfahren wurde entsprechend am Düsseldorfer Landgericht neu aufgerollt. Nach etlichen Prozesstagen, die sich über Monate erstreckten, verhängte das Gericht statt der Bewährungsstrafe eine Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro wegen Beleidigung und ließ den Vorwurf der Bestechlichkeit fallen. Nach Ansicht des Landgerichts nämlich war dem Beamten nur nachzuweisen, dass er der jungen Frau nach dem Kennenlernen an der Ampel SMS mit beleidigendem Inhalt und sexistischem Hintergrund geschrieben hatte.
Ob er nun bald wieder im Polizeidienst arbeiten kann, ist aber weiterhin fraglich. "Das Disziplinarverfahren steht noch aus, und ich weiß nicht, mit welchem Ergebnis ich zu rechnen habe. Ich würde gerne wieder als Polizist arbeiten", meint er.
Wann das Disziplinarverfahren ist, steht noch nicht fest. Bis zu seiner Suspendierung hatte der Mann für die Polizei in Dormagen gearbeitet.
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