Spielten vor vier Jahren vor allem rechtliche Gründe eine Rolle bei der Ablehnung einer Kastrationspflicht, waren es jetzt Zweifel an der Umsetzbarkeit der Verordnung. "Ich bin grundsätzlich dagegen, Verordnungen zu erlassen, bei denen nichts passiert", sagte Heinz-Peter Gless. UWG-Fraktionschefin Ulrike Sprenger hegt die Befürchtung, dass bei einer konsequenten Umsetzung der Kastratsionspflicht der Bestand freilaufender Katzen als solcher gefährdet sei und es künftig einmal nur noch Zuchtkatze gebe. Die einstigen rechtlichen Bedenken waren 2013 in den Hintergrund getreten, nachdem in Neuss und Paderborn entsprechende Verordnungen in Kraft getreten waren.
Die praktischen Bedenken gegen die nun mehrheitlich beschlossene Kastrationsverordnung hatte die Gemeindeverwaltung bereits vor mehr als einem Jahr aufgelistet: Angesichts "fehlender personeller Vorausetzungen" werde das Ordnungsamt kaum in der Lage sein, die Einhaltung der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht im Gemeindegebiet zu überprüfen. Auch Haushaltsmittel stehen für die Umsetzung der Verordnung nicht zur Verfügung. In Kommunen wie Paderborn, Herford oder Delmenhorst, wo es eine entsprechende Regelung bereits gibt, ist dies jedoch nicht anders.
Laut dem stellvertretenden Ordnungsamtsleiter Arne Feldmann liegt die Hauptarbeit ohnehin bei den Tierschutzvereinen, "die für ihre Arbeit einer rechtlichen Grundlage bedürfen". Jupp Kirberg (Bündnis 90/Die Grünen) misst angesichts dessen der Verordnung vor allem symbolischen Wert bei.
Das Kreistierheim in Oekoven nimmt jedes Jahr etliche hundert Katzen auf, wobei diese – anders als Hunde – nur sehr schwer an neue Eigentümer vermittelt werden können.
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