Dienstag, 1. April 2014

Rommerskirchen 2 Frei laufende Katzen müssen kastriert sein

Im dritten Anlauf seit 2010 beschloss der Rat eine entsprechende Verordnung, die auch die Kennzeichnung der Tiere zur Pflicht macht. Von Sebastian Meurer
 
Katzen sind nicht bei jedem beliebt. Dadurch, dass sie sich rasant vermehren, sind sie manchen Zeitgenossen ein Dorn im Auge. Mit einer Verordnung, die die Kastration von frei laufenden Katzen zur Pflicht macht, haben sich die Lokalpolitiker lange Zeit schwer getan. 2010 lehnten sie eine entsprechende Initiative des Kreistierschutzbunds noch rundweg ab. Anfang 2013 kam der Rat überein, die Sache zu vertagen und auch jetzt gab es eine kontroverse Debatte, nachdem die CDU das Thema wieder aufgegriffen hatte. Am Ende stand ein Ja zur Kastrationspflicht, dem sich bei fünf Gegenstimmen und vier Enthaltungen jedoch keineswegs alle Ratsmitglieder anschließen mochten.
Spielten vor vier Jahren vor allem rechtliche Gründe eine Rolle bei der Ablehnung einer Kastrationspflicht, waren es jetzt Zweifel an der Umsetzbarkeit der Verordnung. "Ich bin grundsätzlich dagegen, Verordnungen zu erlassen, bei denen nichts passiert", sagte Heinz-Peter Gless. UWG-Fraktionschefin Ulrike Sprenger hegt die Befürchtung, dass bei einer konsequenten Umsetzung der Kastratsionspflicht der Bestand freilaufender Katzen als solcher gefährdet sei und es künftig einmal nur noch Zuchtkatze gebe. Die einstigen rechtlichen Bedenken waren 2013 in den Hintergrund getreten, nachdem in Neuss und Paderborn entsprechende Verordnungen in Kraft getreten waren.
Die praktischen Bedenken gegen die nun mehrheitlich beschlossene Kastrationsverordnung hatte die Gemeindeverwaltung bereits vor mehr als einem Jahr aufgelistet: Angesichts "fehlender personeller Vorausetzungen" werde das Ordnungsamt kaum in der Lage sein, die Einhaltung der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht im Gemeindegebiet zu überprüfen. Auch Haushaltsmittel stehen für die Umsetzung der Verordnung nicht zur Verfügung. In Kommunen wie Paderborn, Herford oder Delmenhorst, wo es eine entsprechende Regelung bereits gibt, ist dies jedoch nicht anders.
Laut dem stellvertretenden Ordnungsamtsleiter Arne Feldmann liegt die Hauptarbeit ohnehin bei den Tierschutzvereinen, "die für ihre Arbeit einer rechtlichen Grundlage bedürfen". Jupp Kirberg (Bündnis 90/Die Grünen) misst angesichts dessen der Verordnung vor allem symbolischen Wert bei.

Die Kastrationspflicht betrifft alle Halter, "die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren", wie es in der Verordnung heißt. Sie müssen ihre Katze von einem Tierarzt auf eigene Kosten kastrieren und mit einer Tätowierung oder einem Mikrochip versehen lassen. Die Kastration ist spätestens mit Beginn des sechsten Lebensmonats vorgeschrieben. Für Zuchtkatzen sind Ausnahmen zulässig. Verstöße gegen die Verordnung werden mit einem Bußgeld von bis zu 150 Euro pro Tier belegt – wenn sie denn entdeckt werden.
Das Kreistierheim in Oekoven nimmt jedes Jahr etliche hundert Katzen auf, wobei diese – anders als Hunde – nur sehr schwer an neue Eigentümer vermittelt werden können.
Quelle: NGZ

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