Vor Gericht erklärte der Angeklagte, die Initiative sei zunächst von dem Mädchen ausgegangen. "Sie hat mir Sex angeboten, ich sollte 2000 Euro dafür zahlen." Aus den Chat-Protokollen, die dem Gericht vorlagen, ging allerdings hervor, dass die Initiative vor allem von dem heute 21-Jährigen ausgegangen war. So forderte er das Kind mehrfach zum Geschlechtsverkehr auf und wollte wissen, was er dafür zahlen müsse.
"Von einem Scherz kann keine Rede sein", sagte Richter Heiner Cöllen. "Der Angeklagte wusste genau, was er tat." So habe er dem Mädchen nämlich ganz zu Beginn der Internet-Kontakte mitgeteilt, er könne für eine solche Sache "mächtigen Ärger" bekommen. Diese eigene Einschätzung hielt ihn aber nicht davon ab, immer wieder bei der Zwölfährigen nachzufragen. "Das Mädchen galt für sein Alter als recht weit entwickelt und auch durchaus sexuell sachkundig", so der Richter, der dem Angeklagten vorhielt: "Da haben Sie gedacht, da wäre für Sie etwas drin. Sie sind auf das Mädchen abgefahren." Der Verurteile versprach zerknirscht: "So etwas wird nie wieder vorkommen."
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