Grundlage für die im Volksmund "Kanal-TÜV" genannte Dichtheitsprüfung ist die im vergangenen Jahr im Landtag beschlossene Neuregelung der Verordnung. Sie gilt für Kanäle in Wasserschutzgebieten und besagt, dass private Hausbesitzer bis Ende 2020 die Rohre prüfen lassen müssen. Ist das Haus vor 1965 gebaut, soll die Prüfung bis Ende 2015 erfolgen. Das gilt ebenso für gewerbliche und industrielle Abwässer, sofern die Leitungen vor 1990 errichtet wurden. Außerhalb von Wasserschutzgebieten schreibt die Verordnung die Prüfung nur für industrielle und gewerbliche Abwasserrohre vor. Sie müssen bis 2020 überprüft werden.
Die in Grevenbroich betroffenen Haushalte werden von der WGV in Abstimmung mit der Stadt per Post informiert. "Wir gehen davon aus, dass dies spätestens im Frühjahr erfolgt", sagt Uwe Bors. Über den Stand sowie die betroffenen Gebiete soll zusätzlich auf der Internetseite www.stadtentwaesserung-gv.de informiert werden.
Im Vorfeld hatte es zudem Gespräche mit den Nachbarkommunen über ein möglichst einheitliches Vorgehen im Rhein-Kreis Neuss gegeben.
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