rhein-kreis-neuss.de Der Rhein-Kreis Neuss ist vom kommenden Jahr an für den Lastenausgleich in ganz Nordrhein-Westfalen zuständig. Im Rahmen der Aufgabenübertragung auf den Rhein-Kreis Neuss übernimmt das Land NRW die gesamten Personal- und Sachkosten des Kreisausgleichsamts, das insbesondere die Rückforderung von Entschädigung für landesweit dreizehn weitere Ausgleichsämter durchführen wird. "Die Übertragung der Rückforderungsverfahren für ganz NRW auf den Rhein-Kreis Neuss zeigt, dass wir auch im Bereich Lastenausgleich großes Vertrauen in unsere Kompetenz genießen", so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, der sich zu Übernahme der landesweiten Zuständigkeit für den Lastenausgleich bereit erklärt hat.
Der Lastenausgleich und damit ein Teil der deutsch-deutschen Nachkriegsgeschichte ist weitgehend abgeschlossen. In nur noch wenigen hundert Fällen landesweit fordern die kommunalen Ausgleichsämter Entschädigungen zurück, die vor der Wiedervereinigung Deutschlands im Rahmen des Lastenausgleichs u.a. für Vermögensverluste in der ehemaligen DDR gewährt worden waren. Wie das Landesausgleichsamt angekündigt hat, handelt es sich bei den vom Rhein-Kreis Neuss zu übernehmenden Rückforderungsfällen um besonders umfangreiche Verfahren von hohem Schwierigkeitsgrad.
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