Nach der Verurteilung eines 14-jährigen Jugendfußballers zur Zahlung von 2.000 Euro Schmerzensgeld wegen eines Fouls prüft nun der Deutsche Fußball-Bund (DFB) den ungewöhnlichen Fall. Das teilte ein Sprecher des Fußballverbands Niederrhein am Freitag auf dapd-Anfrage mit.
Mönchengladbach (dapd-nrw). Das Landgericht Mönchengladbach hatte den C-Jugendlichen aus Jüchen am 3. Januar wegen eines angeblich überharten Fouls zu der Schmerzensgeldzahlung an seinen Gegenspieler verurteilt. Der Gegenspieler hatte sich durch die Aktion ein Bein gebrochen.
Beide Jugendliche waren in einem C-Junioren-Pokalspiel in Mönchengladbach aufeinandergetroffen. Beim Spielstand von 12:0 für den 1. FC Mönchengladbach war ein Spieler der gegnerischen Mannschaft aus Odenkirchen offenbar derart hart zu Werke gegangen, dass sein Gegenüber ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Der Schiedsrichter hatte das Foul mit einer Zeitstrafe geahndet.
Die Eltern des verurteilten Jungen halten die Entscheidung des Gerichts für ein Unding. Der Vater sagte, es habe sich bei dem Foul um einen normalen Zweikampf gehandelt, wie er beim Fußball vorkomme. Zwei Wochen später sei sein Sohn dann wegen Körperverletzung angezeigt worden, außerdem sei Schmerzensgeld verlangt worden. Im Prozess am Landgericht Mönchengladbach wurde der Schmerzensgeldklage stattgegeben. Man habe das Vorgehen des Jungen als 'überhart, brutal und in keinster Weise regelkonform' gewertet, erklärte ein Sprecher des Gerichts.
Fußballfunktionäre befürchten nun eine bundesweite Klagewelle aufgrund des Urteils. 'Sollte es tatsächlich dazu kommen, müssen wir vorbereitet sein', sagt Peter Hambüchen, Sprecher des Fußballverbands Niederrhein.
Die Eltern des Jungen wollen die Entscheidung nicht hinnehmen und haben Berufung eingelegt. Nun muss sich das Oberlandesgericht Düsseldorf mit dem Fall befassen.
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