In drei Wochen beginnt der Zensus 2011. Ab dem 9. Mai wird in Deutschland etwa jeder zehnte Haushalt im Rahmen einer Haushaltsstichprobe befragt, außerdem erhalten alle Gebäude- und Wohnungseigentümer einen Fragebogen. Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) ist als Statistisches Landesamt für die Durchführung des Zensus 2011 im bevölkerungsreichsten Bundesland zuständig. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben seit Jahrzehnten Erfahrung mit der Verwaltung und Verarbeitung von umfangreichen Datenbeständen. Jede einzelne Information, die die statistischen Ämter erhalten, unterliegt strengsten Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen. Der Bereich der amtlichen Statistik wird daher streng abgeschottet. Die Daten werden durch bauliche, technische und organisatorische Zugangsbeschränkungen zu den Räumen und Rechenzentren der amtlichen Statistik gesichert.
Die Geheimhaltung ist einer der wichtigsten Grundsätze der amtlichen Statistik. Sie bildet das Fundament in der Beziehung zu den Auskunftspflichtigen: Alle von den statistischen Ämter erhobenen Einzelangaben werden strikt geheim gehalten. Die Angaben dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Persönliche Angaben verlassen den abgeschotteten Bereich des statistischen Amtes nicht. Keine andere Behörde – auch nicht die Meldebehörden oder die Agentur für Arbeit – und keine Privatperson erfährt etwas über die Daten. Alle erfragten Daten werden erst nach vorheriger Anonymisierung ausgewertet und die Erhebungsunterlagen nach Abschluss der Arbeiten in den statistischen Ämtern vernichtet. Dies gilt auch für eine Ordnungsnummer, die zur Verknüpfung der verschiedenen Datenbestände vorübergehend gebildet wird. Angesichts der komplexen Arbeitsschritte wird die Erstellung der Ergebnisse allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen. Eine Veröffentlichung der Ergebnisse ist 24 Monate nach dem Stichtag 9.5.2011 geplant, so dass dann alle Daten nur noch anonymisiert vorliegen.
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