Freitag, 22. April 2011

Bildungspaket im Rhein-Kreis Neuss gestartet

Zwar haben erst 420 der insgesamt 15 100 Anspruchsberechtigten im Rhein-Kreis Neuss einen Antrag gestellt, aber Landratsvertreter Jürgen Steinmetz ist sich sicher, dass Leisungen aus dem Bildungspaket für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in den nächsten Wochen noch deutlich stärker nachgefragt wird.
"Ich halte diese Aufgeregtheit bevor das Bildungspaket überhaupt erst richtig in Schwung gekommen ist, für völlig überzogen und wenig hilfreich. Die Informationen müssen doch erst einmal bei den Anspruchsberechtigten ankommen", betont Steinmetz. In diesem Zusammenhang gab er auch zu bedenken, dass viele im Bildungspaket enthaltene Leistungen wie z. B. das Schulbedarfspaket oder Klassenfahrten termingebundene Leistungen sind, die anlassbezogen oder erst zu Beginn des neuen Schuljahres nachgefragt werden.
Außerdem wird derzeit auf Bundesebene über eine mögliche Fristverlängerung für Anträge auf rückwirkende Leistungen gesprochen, weil die geltende Frist am 30. April 2011 ende. "Trotz aller Kritik darf man nicht vergessen, dass das Paket unabhängig von Einkommen und Vermögen viele Bildungs- und Teilhabechancen für bedürftige Kinder biete."
An einer Informationskampagne arbeitet der Kreis aktiv zusammen mit den Sozialämtern der Städte und Gemeinden, dem Jobcenter, Vereinen, Schulen und Verbänden. Einige Informationsveranstaltungen sind bereits gelaufen, weitere würden im Mai folgen. Darüber hinaus stehen Informationen und Flyer zum Bildungspaket in allen Sozialämtern und Jobcentern zur Verfügung.
Im Internet können sich Bürger ebenfalls umfassend informieren. Dort stehen auch ein Online-Antragsformular sowie Merkblätter und weiterführende Hinweise. Ferner plant das Kreissozialamt eine Anbieter-Onlinedatenbank aufzubauen, in der sich Vereine, Kitas, Schulen und Verbände anmelden können, die sich dem kreisweiten Gutscheinsystem anschließen wollen. Insgesamt erhält der Rhein-Kreis Neuss rund acht Millionen Euro aus dem Bundespaket. Anträge können kreisweit in allen Sozialämtern oder Dienststellen des Jobcenters gestellt werden.
Die meisten Leistungen aus dem  Bildungspaket – z.B. Ausflüge, Mittagsverpflegung, soziale und kulturelle Aktivitäten, Lernförderung – werden auf Antrag  in Form von Gutscheinen erbracht. Das Schulbedarfspaket mit insgesamt 100 Euro wird ohne zusätzlichen Antrag in zwei Raten den Berechtigten am Schuljahresanfang und zum zweiten Schulhalbjahr überwiesen.
Derzeit lässt der Kreis prüfen, ob künftig die Leistungen auch durch eine aufladbare Chipkarte – eventuell auch in Verbindung mit der kostenlosen Familienkarte des Rhein-Kreises – zur Verfügung gestellt werden können. "Das ist zeitgemäß und wir beugen einer Stigmatisierung von hilfsbedürftigen Kindern vor."

Links

Keine Kommentare: