umweltruf.de Das bisherige Einfahrverbot für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe Eins, ohne Plakette, hat nicht ausgereicht, um den vorgeschriebenen Grenzwert für Stickstoffdioxid an den eingerichteten Messstellen zu unterschreiten. Daher tritt, um die Gesundheit der Neusser Bürgerinnen und Bürger zu schützen, zum 01.03.2011 ein Einfahrverbot auch für Fahrzeuge mit roter Plakette in Kraft. Zudem werden die Krefelder Straße, Further Straße und Batteriestraße für LKW über 3,5 t gesperrt. Die Bekanntmachung wird heute im Amtsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlicht.
Wer darf noch mit roter Plakette in die Umweltzone einfahren? Mit Erlass vom 9. Dezember 2010 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) für das Land Nordrhein-Westfalen neue einheitliche Ausnahmeregelungen ab dem 1. Juli 2011 eingeführt. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat der Stadt Neuss am 26. Januar 2011 in Abstimmung mit dem MKULNV mitgeteilt, dass zur Vermeidung von Regelungslücken und wirtschaftlichen und sozialen Härtefällen in der Übergangszeit von den neuen einheitlichen Ausnahmemöglichkeiten bereits ab Verschärfung der Umweltzonen zum 1. März 2011 Gebrauch gemacht werden kann.
Weiterhin hat das MKULNV mit o.g. Erlass bestimmt, dass die bis zum 31.12.2010 geltenden Ausnahmen für Kraftfahrzeuge, die über einen Parkausweis für Handwerks- und Gewerbebetriebe verfügen (sog. Handwerkerparkausweis-Regelung), von den örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden durch Allgemeinverfügungen bis zum 30. Juni 2011 zu verlängern sind. Zudem können die örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden die bisherige Verbotsbefreiung für Busse, deren Betrieb im öffentlichen Interesse liegt, auf Antrag bis zum 30. Juni 2011 verlängern. Auch für die Zeit ab dem 1. Juli 2011 wird es zu Regelungen kommen, die die Aufrechterhaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs gewährleisten. Damit wurde der Befürchtung einer Belastung der öffentlichen Wirtschaft Sorge getragen. Für Handel, Handwerk und ÖPNV konnte somit eine positive Lösung erarbeitet werden.
Die Bezirksregierung Düsseldorf musste für das Stadtgebiet Neuss einen Luftreinhalteplan aufstellen, der zum Schutze der menschlichen Gesundheit konkrete Maßnahmen zur Reduzierung von Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) vorsieht, weil die festgelegten Immissionsgrenzwerte einschließlich zulässiger Toleranzen überschritten worden sind. Sie hat daher am 26. November 2009 für das Stadtkerngebiet der Stadt Neuss einen Luftreinhalteplan zur Reduzierung von Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) öffentlich bekannt gegeben, der zum 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist.
Dieser Luftreinhalteplan Neuss enthält einen 4-stufig gegliederten Maßnahmenkatalog. Als Ergebnis einer ausführlichen Analyse der Ursachen der Grenzwertüberschreitungen und einer umfassenden Abwägung der gewählten Maßnahmen stellt der Luftreinhalteplan fest, dass die im Rahmen der Stufen 1 bis 4 festgelegten Maßnahmen verursachergerecht und verhältnismäßig sind.
Die in den Stufen 1 bis 3 festgesetzten Maßnahmen sind bereits eingeleitet bzw. umgesetzt worden. Dies sind 50 Maßnahmen wie z. B. verkehrsabhängige Steuerungen / Einrichtung und Optimierung der „Grünen Welle“, Umleitung des Schwerlastverkehrs oder Einrichtung einer Umweltzone mit Ausschluss von Fahrzeugen der Schadstoffgruppe 1 (keine Plakette).
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) und der Stadt Neuss die Belastungssituation des Jahres 2010 überprüft. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die durchgeführten Maßnahmen der Stufen 1 bis 3 nicht zur Einhaltung der Grenzwerte geführt haben.
Das LANUV hat der Bezirksregierung Düsseldorf im Januar 2011 die Messwerte des Jahres 2010 mitgeteilt. Demnach beträgt der Messwert für NO2 im Jahresmittel an der Station Batteriestraße 55 µg/m³, an der Station Friedrichstraße 53 µg/m³ und an der Station Krefelder Straße 53 µg/m³ (Stand: 31. Dezember 2010). Der seit dem 1. Januar 2010 gültige NO2-Grenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel wird damit um mehr als 30% überschritten.
Bei den vom LANUV für das Jahr 2010 übermittelten Daten handelt es sich um „vorläufige“ Messwerte, die noch einer Validierung unterzogen werden. Die endgültig validierten Messwerte werden der Öffentlichkeit vom LANUV voraussichtlich im März 2011 vorgestellt. In der abschließenden Beurteilung können sich aufgrund des technischen Verfahrens unter Umständen noch Präzisierungen ergeben, die jedoch allenfalls noch geringfügige Auswirkungen auf den endgültigen Jahresmesswert haben werden. Die Höhe der „vorläufigen“ Messwerte lässt sicher erwarten, dass auch nach der Validierung die Grenzwerte deutlich überschritten werden.
In Anbetracht der erheblichen Überschreitung des NO2-Grenzwertes an den Stationen Batteriestraße, Friedrichstraße und Krefelder Straße und im Hinblick auf den erforderlichen Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist ein weiteres Abwarten der endgültigen Werte nicht gerechtfertigt.
Die vorläufigen Messergebnisse des Jahres 2010 für PM10 liegen für diese Stationen erneut unter den von der Europäischen Union vorgegebenen Grenzwerten von 40 µg/m³ im Jahresmittel sowie von 50 µg/m³ im Tagesmittel bei einer von der Europäischen Union festgelegte Toleranzschwelle von 35 Überschreitungstagen pro Jahr. Die Erreichung dieses Teilzieles allein reicht jedoch nicht aus, um die im Sinne des Gesundheitsschutzes geforderte Luftqualität zu erreichen.
Daher wird mit dem Einfahrverbot für Fahrzeuge mit roter Schadstoff-Plakette nunmehr die zweite Phase der Umweltzonen in Kraft gesetzt, die auch der Senkung der NO2-Belastung dienen. Ab dem 1. März 2011 dürfen nur noch Fahrzeuge der Schadstoffgruppen 3 und 4 (gelbe und grüne Plakette) in die Umweltzone fahren.
Die Wirksamkeit der Umweltzonen ist sowohl für PM10 als auch für NO2 wissenschaftlich belegt. Die vom MKULNV am 2. November 2010 präsentierten Ergebnisse der Auswertung des Luftreinhalteplanes Ruhr durch das LANUV zeigen, dass die Belastungen an NO2 und PM10 an Verkehrs-Messstationen innerhalb der Ruhrgebiets-Umweltzonen deutlicher gesunken sind als an Verkehrs-Messstationen außerhalb der Umweltzonen. Die validen Ergebnisse dieser Wirkungsanalyse sind hinreichend repräsentativ, um auf andere Städte in Nordrhein-Westfalen übertragen zu werden.
Aufgrund der erheblichen Überschreitung der NO2-Grenzwerte an den Stationen Batteriestraße, Friedrichstraße und Krefelder Straße wird auch die Notwendigkeit festgestellt, die im Luftreinhalteplan vorgesehenen Durchfahrverbote für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t umzusetzen.
Für den Fall, dass während der Bauarbeiten zum Anschluss der Floßhafenstraße an den Willy-Brandt-Ring eine kurzzeitige Vollsperrung des Willy-Brandt-Rings erforderlich werden sollte, hat die Bezirksregierung Düsseldorf der Stadt Neuss bereits angekündigt, eine Aussetzung des Durchfahrverbotes auf der Batteriestraße zum Zwecke der Verkehrsumleitung mitzutragen.
Die Stadt Neuss hat die Krefelder Straße – unabhängig von den Vorgaben des Luftreinhalteplanes Neuss – aus verkehrlichen Gründen für den Lkw-Verkehr bereits gesperrt.
Das Land Nordrhein-Westfalen steht gegenüber der EU in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass auch in Neuss der Grenzwert für Stickstoffdioxid nicht überschritten wird. Der Grenzwert wurde im Sinne des Gesundheitsschutzes der Menschen von der EU festgelegt. Brüssel verpflichtet die Mitgliedstaaten zu sogenannten Luftreinhalteplänen mit wirksamen Maßnahmen, um die Schadstoffgrenzwerte einzuhalten. Die Bundesrepublik Deutschland kann anderenfalls von der EU mit Sanktionen belegt werden. Die Umweltzonen sind kein Selbstzweck der Verwaltung, sondern ein wirksames Instrument, um den Gesundheitsschutz der Menschen sicher zu stellen. In den kommenden Wochen ist es nun Aufgabe aller Beteiligten der Luftreinhalteplanung, das Bewusstsein der Neusser Bürgerinnen und Bürger für das Thema der Umweltzonen zu wecken.
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