Am 13.05.2012 findet die vorgezogene Landtagswahl in NRW statt. In der Gemeinde Jüchen findet die Wahl in 24 Wahllokalen, die über das gesamte Gemeindegebiet verteilt sind, statt. Für jedes Wahllokal muss ein Wahlvorstand gebildet werden. Dieser setzt sich zusammen aus einem/einer Wahlvorsteher/in, stellv. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in und 5 Beisitzer/innen.
Für die Landtagwahl werden somit ca. 240 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Organisation und Durchführung, sowie für die Ermittlung der Ergebnisse benötigt.
Mitglied eines Wahlvorstandes kann jede Bürgerin bzw. jeder Bürger werden, die/der&edsp;mindestens 18 Jahre alt ist,&edsp;die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und&edsp;nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Besondere Kenntnisse zur Übernahme des Ehrenamtes sind nicht erforderlich. Jedes Mitglied eines Wahlvorstandes erhält ein Erfrischungsgeld.
Neben den Wahlvorständen in den Wahllokalen werden auch sogenannte Briefwahlvorstände eingerichtet. Deren Aufgabe ist es, die per Brief eingegangenen Stimmen auszuzählen. Die Auszählung dieser Stimmen erfolgt zentral.
Quelle: Gemeinde Jüchen
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