Dienstag, 15. November 2011
Grevenbroich Urteil im Streit um Unterhalt
ngz-online.de Ein Grevenbroicher wollte weniger Betreuungsunterhalt für seine Ex-Frau zahlen, die sich um das gemeinsame Kind kümmerte. Er klagte. Das Urteil: Während der Grundschulzeit muss die Mutter nicht Vollzeit arbeiten.
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