Am 01.08.2012 werden alle in der Zeit vom 01.10.2005 bis 30.09.2006 geborenen Kinder schulpflichtig. Aus diesem Grunde werden hiermit alle Erziehungsberechtigten aufgefordert, ihre in dem vorstehend genannten Zeitraum geborenen Kinder zu der für ihren Wohnort zuständigen Grundschule anzumelden. Gemäß § 46, Absatz 3, Schulgesetz NW, hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.
Anmeldetermine für alle Grundschulen:
04. Oktober 2011 bis 21. Oktober 2011
nur nach Terminabsprache mit der/m jeweiligen SchulleiterIn
Es wird dringend gebeten, das Kind bei der Anmeldung persönlich der Schulleitung vorzustellen.
Des Weiteren wird gebeten, das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde mitzubringen. Getrennt lebende Erziehungsberechtigte bringen bitte auch eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung mit.
Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2006 bis 31.03.2007 geboren sind, können auf besonderen Antrag der Erziehungsberechtigten ebenfalls eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Schulreife besitzen. Diese Anträge sind mündlich oder schriftlich ebenfalls zu den genannten Terminen an die Leitung der zuständigen Grundschule zu richten.
Die Grundschulen im Gemeindegebiet:
Verbundschule Lindenschule, Gemeinschaftsgrundschule Schulstraße 69a, Gierath
Tel. 02181/2135844 o. 2135843
Die Schule ist zweizügig.
Verbundschule Lindenschule, Gemeinschaftsgrundschule Bachstraße 27, Bedburdyck/Stessen
Tel. 02181/43943
Die Schule ist einzügig.
Gemeinschaftsgrundschule Mühlenstraße 2, Hochneukirch
Tel. 02164/2488
Die Schule ist zweizügig.
Gemeinschaftsgrundschule In den Weiden 18, Jüchen
Tel. 02165/1871
Die Schule ist dreizügig.
Janusz-Korczak-Schule, Gemeinschaftsgrundschule Jahnstraße 15 (neu), Otzenrath,
Tel. 02165/871900
Die Schule ist einzügig.
Quelle: Gemeinde Jüchen
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