Montag, 12. September 2011
Dormagen Stadt informiert über Dichtheitsprüfung
ngz-online.de Das Landeswassergesetz schreibt seit 2007 allen Grundstückseigentümern in Nordrhein-Westfalen vor, dass sie ihre privaten Kanalanschlüsse zum Schutz der Umwelt auf eventuelle Undichtigkeiten überprüfen lassen müssen.
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