ngz-online.de Für Bezieher von Hartz-IV und Wohngeld gelten vom 1. Juli an im Kreisgebiet neue Obergrenzen. In geheimer Abstimmung votierte gestern eine knappe Mehrheit der Mitglieder des Kreissozialausschusses für Richtwerte, die künftig – auch bei Rechtsstreitigkeiten – definieren sollen, welcher Wohnraum für diese Menschen angemessen und von der öffentlichen Hand zu bezahlen ist. mehr
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