news894.de Nur noch bis Ende des Monats können einkommensarme Familien aus dem Rhein-Kreis Neuss rückwirkend Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen. Die Nachzahlung für die letzten drei Monate liegt mindestens bei 30 Euro pro Kind. Dazu kommen noch Zusatzleistungen zum Beispiel für das Mitagessen an Schulen und Kitas. Die Zahlungen gelten nicht nur für die knapp 5300 Kinder aus Hartz-IV-Familien im Rhein-Kreis Neuss, sondern auch für Familien die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Das sogenannte Bildungspaket ist Teil der Neuregelung der Sätze im Hartz IV-System. Die hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert.
Musterantrag Bildungspaket
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