news894.de Das Amtsgericht Wuppertal hat einen Neusser wegen Urkundenfälschung zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er hat bei Autoverkäufen 446 Mal Verkaufdokumente gefälscht.
Als Geschäftsführer eines Autohandels hat er jahrelang bei Verkäufen ins EU-Ausland angegeben Fahrzeuge ins Nicht-EU Ausland geliefert zu haben.
Dadurch hat er sich vor der Umsatzsteuerpflicht gedrückt. In der Verhandlung hat der Händler alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft eingestanden. Dies wurde im Urteil auch berücksichtigt. Der Neusser muss zudem 18.000 Euro an die Staatskasse zahlen.
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