ngz-online.de Im Streit um einen Hauskauf in Dormagen und um das breite Wurzelwerk von Bambuspflanzen soll jetzt das Düsseldorfer Landgericht entscheiden. Die Käufer der Immobilie fordern von den Hausverkäufern nämlich nachträglich 16 000 Euro zurück, weil sie beim Hauskauf angeblich arglistig getäuscht worden seien. Diesen Betrag hätten die Neu-Besitzer immerhin aufwenden müssen, um die breitgefächerten Bambuswurzeln entfernen und den ganzen Garten neu gestalten zu lassen. (Az: 7 O 135/10) mehr
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