Die nämlich, herausgegeben vom Bundesverkehrministerium, sorgt zurzeit für Unruhe in einigen Kommunen. Das Schreiben ist vier Punkte lang. Besonders Punkt drei sorgt für Verwirrung. Denn dort heißt es: " Soweit die zuständigen Behörden aus Anlass der Veranstaltung Aufwendungen für besondere Maßnahmen erlangen können, verpflichte ich mich, diese zu erstatten." Konkretisiert werden die Maßnahmen allerdings nicht.
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