Dienstag, 13. August 2013
Neuss Obdachlose müssen jetzt Anträge zur Wahl stellen
ngz-online.de Auch Obdachlose haben ein Wahlrecht – darauf weist die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe hin. Sie müssen sich allerdings ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.
mehr
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Neuerer Post
Älterer Post
Startseite
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen