presseportal.de Dormagen (ots) - Am Montag (03.06.), gegen 20:30 Uhr, kontrollierten
Polizeibeamte auf dem Akazienweg einen Düsseldorfer Kleintransporter.
Aufgefallen war den Ordnungshütern das Fahrzeug, da zwischen Fahrer und
Beifahrer eine Babyschale lag. Tatsächlich stellte sich heraus, dass
sich ein Säugling ungesichert in der Schale befand, welche auf einem
kleinen Hocker zwischen den Sitzen stand. Ein Umstand, der
lebensgefährliche Folgen hätte nach sich ziehen können. Der 44-jährige
Fahrer war sich keiner Schuld bewusst. Auch als ihn die Polizisten über
die Gefahren für das Kind aufgeklärt hatten, zeigte er sich wenig
einsichtig.
Nachdem die 40-jährige Beifahrerin, gleichzeitig
Mutter des Säuglings, sich bereit erklärte, mit diesem zu einer in der
Nähe wohnenden Verwandten zu gehen, durfte der Mann seine Fahrt
fortsetzen. Da der Fahrzeugführer den Säugling ohne jegliche Sicherung
transportierte, erwartet ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Ungesicherte Kinder haben ein um vielfach größeres Risiko, im Auto schwer verletzt oder getötet zu werden, als Gesicherte.
Es
gibt keine Alternative zum Kindersitz. Die Straßenverkehrsordnung
verlangt, dass Kinder unter zwölf Jahren, die kleiner als 150 Zentimeter
sind ein "amtlich genehmigtes und für das Kind geeignetes
Rückhaltesystem" benutzen müssen, und zwar für die Sitze im Auto, für
die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind.
Mit Wirkung vom
08.04.2008 wurden die Anforderung an die verwendeten
Kinderrückhalteeinrichtungen dahingehend verschärft, dass nunmehr
lediglich Kinderrückhaltesysteme benutzt werden dürfen, die mindestens
die Genehmigung nach der ECE-Regelung 44 / 03 aufweisen. Zu diesen
Rückhaltesystemen zählen u. a. Kindersitze, Kindersitzkissen, aber auch
Babyschalen. Für weitere Informationen stehen die
Verkerhssicherheitsberater der Polizei im Rhein-Kreis Neuss (02131/3000)
zur Verfügung.
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