presseportal.de Grevenbroich/Dormagen (ots) - Gleich zwei Fahrradfahrerinnen müssen
sich mit den Konsequenzen ihres übermäßigen Alkoholgenusses
auseinandersetzen: Beide stürzten, verletzten sich dabei und haben mit
einem Strafverfahren zu rechnen.
Am Donnerstag Abend (27.06.),
gegen 21:45 Uhr, war eine 49-jährige Grevenbroicherin mit ihrem Fahrrad
auf dem "Platz der Deutschen Einheit" unterwegs, als sie, nach Aussage
eines Zeugen, plötzlich mit ihrem Rad umkippte. Der Zeuge leistete
umgehend Erste Hilfe und informierte die Rettungskräfte. Verletzt
transportierte ein Rettungswagen die Grevenbroicherin in ein
Krankenhaus. Ein Alkoholvortest ergab, dass sie erheblich unter
Alkoholeinfluss stand. Der Messwert lag bei zwei Promille; eine
Blutprobe wurde fällig.
Im zweiten Fall hatte offenbar eine
16-jährige Dormagenerin ihren Alkoholkonsum unterschätzt. Die
jugendliche Radfahrerin war in der Nacht zum Freitag (28.06.), gegen
00:45 Uhr, von einem Feld hinter dem Sportplatz Delhoven in Richtung
Klosterstraße unterwegs. Irgendwo in diesem Abschnitt stürzte sie nach
eigenen Angaben vom Fahrrad. Zeugen, die auf die verletzte Schülerin
trafen, informierten die Polizei. Die junge Frau wurde nach
notärztlicher Versorgung in ein Krankenhaus gefahren. Auch hier ergab
ein Alkoholvortest einen Wert, der deutlich über dem des Erlaubten lag,
sodass auch hier eine Blutprobe entnommen werden musste.
Oft wird
die Gefahr des Fahrradfahrens unter Alkoholeinfluss unterschätzt. Das
Abnehmen der motorischen Fähigkeiten unter Alkohol wirkt sich gerade
beim Zweirad sehr negativ aus, wird aber anders wahrgenommen, da man "ja
nur ein Fahrradfahrer ist". Leichte Ausfallerscheinungen, Schwanken und
Schlenkern wird nicht als Gefahr gesehen. Man ist ja nicht so schnell
und außerdem hat man das ja im Griff. Es ist ja bisher auch nichts
passiert.
Fahrradfahrer fühlen sich häufig nicht als vollwertige
Verkehrsteilnehmer und beziehen die Pflichten der Straßenverkehrsordnung
nicht auf sich. Oft wird das Fahrrad benutzt, gerade weil man Alkohol
konsumieren möchte. "Wenn Du schon etwas trinkst, dann lass den Wagen
stehen und fahr wenigstens nur mit dem Rad!" ist ein oft gut gemeinter,
aber lebensgefährlicher Rat.
Das Bewusstsein, bei einem Unfall
schon ab 0,3% strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen zu werden, ist
nicht vorhanden. Alkoholisiert zu fahren scheint ja erlaubt zu sein. Der
noch aktuelle Grenzwert von 1,6% trägt hier nicht unerheblich zu dieser
Vorstellung bei. Das der Fahrradfahrer ab 1,6% als absolut
fahruntüchtig gilt, heißt noch lange nicht, dass er unterhalb dieses
Wertes sicher fährt.
Nur die wenigsten Fahrradfahrer wissen, dass
Alkohol am Lenker zu den drei häufigsten Unfallursachen gehört. Als
"schwacher" Verkehrsteilnehmer ohne Knautschzone ist es der Radfahrer,
der bei einem Verkehrsunfall schwerste bis tödliche Verletzungen
erleidet.
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