Freitag, 28. Juni 2013

POL-NE: Alkoholisierte Radfahrerinnen stürzen und verletzen sich dabei

presseportal.de Grevenbroich/Dormagen (ots) - Gleich zwei Fahrradfahrerinnen müssen sich mit den Konsequenzen ihres übermäßigen Alkoholgenusses auseinandersetzen: Beide stürzten, verletzten sich dabei und haben mit einem Strafverfahren zu rechnen.
Am Donnerstag Abend (27.06.), gegen 21:45 Uhr, war eine 49-jährige Grevenbroicherin mit ihrem Fahrrad auf dem "Platz der Deutschen Einheit" unterwegs, als sie, nach Aussage eines Zeugen, plötzlich mit ihrem Rad umkippte. Der Zeuge leistete umgehend Erste Hilfe und informierte die Rettungskräfte. Verletzt transportierte ein Rettungswagen die Grevenbroicherin in ein Krankenhaus. Ein Alkoholvortest ergab, dass sie erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Der Messwert lag bei zwei Promille; eine Blutprobe wurde fällig.
Im zweiten Fall hatte offenbar eine 16-jährige Dormagenerin ihren Alkoholkonsum unterschätzt. Die jugendliche Radfahrerin war in der Nacht zum Freitag (28.06.), gegen 00:45 Uhr, von einem Feld hinter dem Sportplatz Delhoven in Richtung Klosterstraße unterwegs. Irgendwo in diesem Abschnitt stürzte sie nach eigenen Angaben vom Fahrrad. Zeugen, die auf die verletzte Schülerin trafen, informierten die Polizei. Die junge Frau wurde nach notärztlicher Versorgung in ein Krankenhaus gefahren. Auch hier ergab ein Alkoholvortest einen Wert, der deutlich über dem des Erlaubten lag, sodass auch hier eine Blutprobe entnommen werden musste.
Oft wird die Gefahr des Fahrradfahrens unter Alkoholeinfluss unterschätzt. Das Abnehmen der motorischen Fähigkeiten unter Alkohol wirkt sich gerade beim Zweirad sehr negativ aus, wird aber anders wahrgenommen, da man "ja nur ein Fahrradfahrer ist". Leichte Ausfallerscheinungen, Schwanken und Schlenkern wird nicht als Gefahr gesehen. Man ist ja nicht so schnell und außerdem hat man das ja im Griff. Es ist ja bisher auch nichts passiert.
Fahrradfahrer fühlen sich häufig nicht als vollwertige Verkehrsteilnehmer und beziehen die Pflichten der Straßenverkehrsordnung nicht auf sich. Oft wird das Fahrrad benutzt, gerade weil man Alkohol konsumieren möchte. "Wenn Du schon etwas trinkst, dann lass den Wagen stehen und fahr wenigstens nur mit dem Rad!" ist ein oft gut gemeinter, aber lebensgefährlicher Rat.
Das Bewusstsein, bei einem Unfall schon ab 0,3% strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen zu werden, ist nicht vorhanden. Alkoholisiert zu fahren scheint ja erlaubt zu sein. Der noch aktuelle Grenzwert von 1,6% trägt hier nicht unerheblich zu dieser Vorstellung bei. Das der Fahrradfahrer ab 1,6% als absolut fahruntüchtig gilt, heißt noch lange nicht, dass er unterhalb dieses Wertes sicher fährt.
Nur die wenigsten Fahrradfahrer wissen, dass Alkohol am Lenker zu den drei häufigsten Unfallursachen gehört. Als "schwacher" Verkehrsteilnehmer ohne Knautschzone ist es der Radfahrer, der bei einem Verkehrsunfall schwerste bis tödliche Verletzungen erleidet.

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