Sonntag, 30. Juni 2013
Jüchen Vereine zahlen für Sportstätten-Nutzung
ngz-online.de Die Verwaltung wandelt alle Sportstätten in "Betriebe gewerblicher Art" um. Sie kann dann bei Bauprojekten die Umsatzvorsteuer geltend machen. Voraussetzung ist, dass sie eine neue Gebührenordnung für alle Nutzer auflegt.
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