presseportal.de Korschenbroich-Kleinenbroich (ots) - Am Montag Abend (29.04.), gegen
18:15 Uhr, kamen Polizeibeamten auf der Konrad-Adenauer-Straße zwei
Motorroller entgegen. Als deren Fahrer wiederum den Streifenwagen
bemerkten, drehten sie sofort ab und fuhren in einen Wirtschaftsweg in
Richtung Dietrich-Bonhoeffer-Straße. Dort konnte einer der beiden
Jugendlichen, ein 14-jähriger Korschenbroicher, angehalten werden. Der
Grund für sein Verhalten war auch schnell geklärt. Aufgrund seines
Alters hatte er nicht die für das Krad erforderliche Prüfbescheinigung.
In seinen weiteren Erläuterungen stellte sich heraus, dass der
Leistungsbegrenzer am Motorroller ausgebaut war, das Krad somit sogar
führerscheinpflichtig wurde. Zwischenzeitlich meldete sich der bis dato
noch unbekannte zweite 15-jährige Rollerfahrer bei den Polizisten. Auch
hier waren Veränderungen am Krad vorgenommen worden, sodass die
Geschwindigkeit über der bauartbedingten Höchstgeschwidnigkeit lag. Auch
der 15 Jährige konnte keine entsprechende Fahrerlaubnis vorweisen. Eine
Überprüfung des Versicherungskennzeichen ergab, das es als gestohlen
gemeldet war. Zudem bestand für den Motorroller kein
Versicherungsschutz.
Neben dem Versicherungskennzeichen und den
Fahrzeugpapieren, stellten die Polizisten beide Kräder sicher. Die
Erziehungsberechtigten der Jungen erhielten umgehend Kenntnis vom
Vorfall. Das jugendliche Duo muss sich demnächst wegen diverser
Verkehrsverstöße verantworten.
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