ngz-online.de Im Prozess um den Mord an einer Mitarbeiterin im Jobcenter von Neuss
hat ein Psychiater den Angeklagten Ahmed S. als nicht geistesgestört
eingestuft. "Von einer strafrechtlichen Verantwortung ist auszugehen",
sagte der forensische Psychiater am Montag als Gutachter im Prozess aus. mehr
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