presseportal.de Rhein-Kreis Neuss (ots) - Wie in jedem Jahr weist der Leiter der
Leiter der Kreispolizeibehörde Neuss, Landrat Hans-Jürgen Petrauschke,
die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Neuss auf die Gefahren hin, die
entstehen, wenn man sich nach einer feuchtfröhlichen Karnevalsfeier an
das Lenkrad seines Wagens setzt und aufgrund alkoholbedingter
Fahruntüchtigkeit sich und andere gefährdet. Gleiches gilt für die
Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch Drogenkonsum.
Trotz
dieser eindringlichen Appelle gibt es leider in jedem Jahr
unverbesserliche Verkehrsteilnehmer, die betrunken oder unter
Drogeneinfluss fahren und zum Teil folgenschwere Verkehrsunfälle
verursachen.
Aus diesem Grund gibt es neben den ständigen
Verkehrskontrollen auch in diesem Jahr von Weiberkarneval bis zum
Aschermittwochmorgen verstärkte Alkohol- und Drogenkontrollen im
Kreisgebiet.
Im vergangenen Jahr wurden in diesem Zeitraum 1137
Fahrzeugführer überprüft. Nach 412 Alkoholtesten wurden 21
Alkoholverstöße festgestellt. 12 Autofahrer mussten zur Blutprobe und
sich für längere Zeit von ihrem Führerschein verabschieden. Außerdem
wurde ein junger Mann aus dem Verkehr gezogen, der im Verdacht stand,
unter Drogeneinfluss ein Auto geführt zu haben. Bei sechs
Verkehrsunfällen war zumindest ein Unfallbeteiligter alkoholisiert. Bei
diesen Unfällen gab es drei Verletzte.
Neben den Folgen der
Führerscheinsicherstellung kommen noch erhebliche finanzielle
Belastungen durch die in der Regel ausgesprochene Geldstrafe auf die
Betroffenen zu. Dies sollte sich jeder vor der unüberlegten
Trunkenheits- oder Drogenfahrt überlegen. Wenn man kräftig gefeiert hat
und viel Geld für Getränke und Speisen ausgegeben hat, sollte das Geld
für eine Taxifahrt oder die Nutzung des ÖPNV im Budget enthalten sein.
Auch
nicht unterschätzen sollte man die Gefahren des Restalkohols. Nach
Feierlichkeiten, die bis in die frühen Morgenstunden gedauert haben, hat
der Körper nach wenigen Stunden Schlaf den Alkohol im Blut noch nicht
vollständig abbauen können. Schon bei 0,3 Promille kann der Führerschein
entzogen werden, wenn Anzeichen von Fahruntüchtigkeit vorliegen oder
man an einem Verkehrsunfall beteiligt ist. Der Konsum von illegalen
Drogen und die daraus resultierende Beeinträchtigung bei der Teilnahme
am Straßenverkehr kann noch wesentlich länger im Blut nachgewiesen
werden und ebenfalls zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Der
Behördenleiter wünscht allen Närrinnen und Narren schöne und fröhliche
Karnevalstage und verbindet die guten Wünsche mit der Bitte, unter
Alkohol- und Drogeneinfluss keine Fahrzeuge zu führen.
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