Montag, 4. Februar 2013

POL-NE: Sonderkontrollen der Polizei zu Karneval - Alkohol Drogen Schwerpunkt

presseportal.de Rhein-Kreis Neuss (ots) - Wie in jedem Jahr weist der Leiter der Leiter der Kreispolizeibehörde Neuss, Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Neuss auf die Gefahren hin, die entstehen, wenn man sich nach einer feuchtfröhlichen Karnevalsfeier an das Lenkrad seines Wagens setzt und aufgrund alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit sich und andere gefährdet. Gleiches gilt für die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch Drogenkonsum.
Trotz dieser eindringlichen Appelle gibt es leider in jedem Jahr unverbesserliche Verkehrsteilnehmer, die betrunken oder unter Drogeneinfluss fahren und zum Teil folgenschwere Verkehrsunfälle verursachen.
Aus diesem Grund gibt es neben den ständigen Verkehrskontrollen auch in diesem Jahr von Weiberkarneval bis zum Aschermittwochmorgen verstärkte Alkohol- und Drogenkontrollen im Kreisgebiet.
Im vergangenen Jahr wurden in diesem Zeitraum 1137 Fahrzeugführer überprüft. Nach 412 Alkoholtesten wurden 21 Alkoholverstöße festgestellt. 12 Autofahrer mussten zur Blutprobe und sich für längere Zeit von ihrem Führerschein verabschieden. Außerdem wurde ein junger Mann aus dem Verkehr gezogen, der im Verdacht stand, unter Drogeneinfluss ein Auto geführt zu haben. Bei sechs Verkehrsunfällen war zumindest ein Unfallbeteiligter alkoholisiert. Bei diesen Unfällen gab es drei Verletzte.
Neben den Folgen der Führerscheinsicherstellung kommen noch erhebliche finanzielle Belastungen durch die in der Regel ausgesprochene Geldstrafe auf die Betroffenen zu. Dies sollte sich jeder vor der unüberlegten Trunkenheits- oder Drogenfahrt überlegen. Wenn man kräftig gefeiert hat und viel Geld für Getränke und Speisen ausgegeben hat, sollte das Geld für eine Taxifahrt oder die Nutzung des ÖPNV im Budget enthalten sein.
Auch nicht unterschätzen sollte man die Gefahren des Restalkohols. Nach Feierlichkeiten, die bis in die frühen Morgenstunden gedauert haben, hat der Körper nach wenigen Stunden Schlaf den Alkohol im Blut noch nicht vollständig abbauen können. Schon bei 0,3 Promille kann der Führerschein entzogen werden, wenn Anzeichen von Fahruntüchtigkeit vorliegen oder man an einem Verkehrsunfall beteiligt ist. Der Konsum von illegalen Drogen und die daraus resultierende Beeinträchtigung bei der Teilnahme am Straßenverkehr kann noch wesentlich länger im Blut nachgewiesen werden und ebenfalls zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Der Behördenleiter wünscht allen Närrinnen und Narren schöne und fröhliche Karnevalstage und verbindet die guten Wünsche mit der Bitte, unter Alkohol- und Drogeneinfluss keine Fahrzeuge zu führen.

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