Mittwoch, 6. Februar 2013
Grevenbroich Frimmersdorf behält altes Wasser-Recht
ngz-online.de
Das Amtsgericht hat entschieden: In Frimmersdorf darf das Gas- und Wasserwerk keinen Grundpreis für die Wasserversorgung erheben. Ausschlaggebend für das Urteil war ein Vertrag, der vor fast 90 Jahren geschlossen wurde.
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