ngz-online.de Wer mit einem Auto so heftig in ein Schlagloch fährt, dass das eigene
Auto kaputtgeht, kann Schadensersatz geltend machen. Allerdings nur
dann, wenn vor den Schlaglöchern nicht gewarnt wurde. Das hat das
Landgericht Halle zuletzt entschieden (Az: 4 O 774/11); gerade im Winter
wird das Thema Schlaglöcher wieder akut. Zahlen muss der derjenige, der
die Straße unterhält und das ist oftmals die Kommune. mehr
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