rp-online.de Nach der Gemeindeordnung NRW steht nun der Bürgerentscheid an. Er
muss drei Monate nach dem ablehnenden Ratsbeschluss erfolgen. Der
Abstimmungszeitraum für die Bürger soll eine Woche betragen. Nun müssen
sich die Ratsmitglieder mit den Vertretern der Bürgerinitiative über den
Zeitpunkt für die Abstimmungen verständigen. Der Bürgerentscheid hat
die Wirkung eines Ratsbeschlusses. Vor Ablauf von zwei Jahren kann er
nur auf Initiative des Rates durch einen neuen Bürgerentscheid
abgeändert werden. Damit bestände immer noch die Chance, dass genügend
Bürger gegen eine Schulschließung absimmen. mehr
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