Freitag, 26. Oktober 2012

Meerbusch Jetzt dürfen die Bürger entscheiden

rp-online.de Nach der Gemeindeordnung NRW steht nun der Bürgerentscheid an. Er muss drei Monate nach dem ablehnenden Ratsbeschluss erfolgen. Der Abstimmungszeitraum für die Bürger soll eine Woche betragen. Nun müssen sich die Ratsmitglieder mit den Vertretern der Bürgerinitiative über den Zeitpunkt für die Abstimmungen verständigen. Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Ratsbeschlusses. Vor Ablauf von zwei Jahren kann er nur auf Initiative des Rates durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden. Damit bestände immer noch die Chance, dass genügend Bürger gegen eine Schulschließung absimmen. mehr

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