Zu einem Osterfeuer pilgern, die andächtige Stille an den Flammen genießen, für viele gehört dies zu einem gelungenen Osterfest. Wer jedoch selbst ein Osterfeuer entzünden will, muss einiges beachten. Einfach aufstapeln und anzünden, das geht nicht.
Osterfeuer haben Tradition, in vielen Regionen gehört es zum Osterfest, wie das Nest mit bunten Eiern. Auch im Gemeindegebiet Jüchen werden an einigen Stellen Osterfeuer angezündet. Diese Osterfeuer gehören ebenso wie die Maifeuer und die Martinsfeuer zu den sogenannten „Brauchtumsfeuern“. Für diese Brauchtumsfeuer besteht eine Anzeigepflicht beim Ordnungsamt. Ein entsprechender Vordruck kann im Internet unter “Gemeinde Jüchen/Bürgerservice/Formulare„ heruntergeladen werden.
Es besteht ein Unterschied zwischen „Brauchtumsfeuern“ und dem „Verbrennen von Abfällen“. Das Verbrennen von Abfällen ist nicht gestattet und kann nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Behandlung/Beseitigung von Abfällen mit einem Bußgeld geahndet werden. Bei Brauchtumsfeuern darf nur unbehandeltes, trockenes Holz, Baum- und Strauchschnitt verwendet werden. Die Osterfeuer sollen in der Regel von Vereinen, Organisationen und Zusammenschlüssen gezündet werden und sollen öffentlich zugänglich sein.
Quelle: Gemeinde Jüchen
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