Samstag, 10. September 2011

Kaarst Stadtverwaltung: Bürgerbegehren zulässig

ngz-online.de In der Auseinandersetzung um den dritten Grundschulstandort im Ortsteil Kaarst hat die Elterninitiative Stakerseite einen weiteren Etappensieg errungen: Die Verwaltung hält das Bürgerbegehren, das den Erhalt der GGS Stakerseite am Standort in der Stadtmitte und die Aufhebung des Ratsbeschlusses "pro Bussardstraße" zum Ziel hat, für zulässig. Das entsprechende Gutachten liegt den Ratsmitgliedern seit Ende dieser Woche vor, schwarz auf weiß. mehr


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